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Ludwigshafen / Zweibrücken – Insolvenz des Regionalflughafens Zweibrücken: Für die Region ein Schlag ins Kontor

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar / Zweibrücken – Nun also doch: Der Regionalflughafen Zweibrücken soll geschlossen, Saarbrücken-Ensheim soll weiterbetrieben werden. „Das ist ein schwerer Schlag für die gesamte Westpfalz und macht viele Anstrengungen zunichte, die wir im Rahmen der Konversion am Flughafen Zweibrücken in den vergangenen 15 Jahren unternommen haben“, so der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz, Dr. Rüdiger Beyer.

Als Grund für die plötzliche Schließung werden vor allem Beanstandungen der Europäischen Kommission zu Beihilfezahlungen des Landes Rheinland-Pfalz an den Flughafen Zweibrücken genannt. Diese betrugen in Zweibrücken zuletzt ca. 4,6 Mio. € und wirken laut EU wettbewerbsverzerrend. „Diese Einschätzung ist nur schwer nachvollziehbar. Saarbrücken-Ensheim musste zuletzt mit rund 10 Mio. € vom Steuerzahler gestützt werden. Warum nun diese Beihilfen wiederum nicht wettbewerbsverzerrend wirken, erschließt sich mir nicht“ so Rüdiger Beyer.

„Dabei hat die EU grundsätzlich recht. Auf Dauer kann die Saarpfalz-Region nur einen Flughafen vertragen“, so Rüdiger Beyer weiter. Diese Entscheidung sollte aber nach Auffassung der Wirtschaft ausschließlich unter flugbetrieblichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Sie dürfe nicht von Fragen unrechtmäßiger Beihilfen oder gar von landespolitischen Eitelkeiten abhängig gemacht werden.

Saarbrücken-Ensheim weist mit einer nutzbaren Länge der Start- und Landebahn von 1.990 m schon heute bei Mittelstreckenflügen spürbare Restriktionen auf. Zweibrücken hingegen ist hier mit einer Länge der Start- und Landebahn von 2.675 m deutlich besser aufgestellt. Daher nutzen Mittelstreckenflieger, z.B. auf die Kanaren, schon heute vermehrt den Flughafen Zweibrücken. Abgesehen davon sind die Beihilfen in Zweibrücken nicht einmal halb so hoch wie in Saarbrücken, was auch betriebswirtschaftliche Fragen aufwirft.

„Das Land muss nun viele offene Fragen beantworten“, so Rüdiger Beyer. Warum sind die Beihilfen für Zweibrücken illegal? Gab es Mängel in der Gewährung und Notifizierung dieser Beihilfen gegenüber Brüssel und wer trägt hierfür die Verantwortung? Gibt es einen Zusammenhang mit Beihilfefragen am Flughafen Hahn oder am Nürburgring? Wie soll es in Zweibrücken am Flughafen weitergehen und was passiert mit den rund 100 Mitarbeitern?

Aber auch auf weitere Unternehmen, die sich im Vertrauen auf den langfristigen Betrieb des Flughafens dort angesiedelt haben, kommen Probleme zu. So erlischt z.B. mit der Einstellung des Flugbetriebes auch die rechtliche Grundlage für die zusätzlichen Sonntagsöffnungen im The Style Outlets. „Wir erwarten von der Landesregierung ein klares Konzept, wie es in der Region weitergehen soll“, so Rüdiger Beyer.

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