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Rheinpfalzkreis – Agrarförderung muss beantragt werden

Rheinpfalzkreis / Metropolregion Rhein-Neckar –  Landwirte, die bis 31. März noch keine Antragsunterlagen für die Agrarförderung 2009 zugestellt bekommen haben oder zusätzliche Formulare benötigen, sollen sich möglichst bald bei der Kreisverwaltung melden.
Wie sie mitteilt, müssen die Beihilfen spätestens am 15. Mai beantragt sein. Es geht dabei zum einen um die Aktivierung von Zahlungsansprüchen aus der Betriebsprämie, zum anderen um zusätzliche Flächenbeihilfen wie die Prämie für Eiweiß- oder Energiepflanzen, die Flächenzahlung für Schalenfrüchte, die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Zuwendungen für Agrarumweltmaßnahmen. Ansprechpartner im Kreishaus am Ludwigshafener Europaplatz sind Pirmin Müller (Telefon 0621/5909-421) und Stefan Hänzel (0621/5909-419). Ihr Fachgebiet ist die Abwicklung der Förderverfahren. Wer etwas zum Handel von Zahlungsansprüchen oder zur Antragstellung selbst wissen will, kann unterdessen auf das Beratungsangebot des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) in Neustadt (Telefon 06321/671-0) oder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (06321/92747-0) zurückgreifen.

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