Schifferstadt / Metropolregion Rhein Nekar – Am Nachmittag des 03.01.15 musste die Polizei zu einem Verkehrsteilnehmer in der Hauptstraße in Schifferstadt ausrücken, der unerlaubt mit Feuerwerkskörpern hantierte. Anwohner meldeten Jugendliche, die Silvesterkracher zündeten und dadurch nicht nur dem Bürger auf die Nerven gingen, sondern auch dafür sorgten, dass sich der Hund eines Spaziergängers zu Tode erschreckte.
Auf Ansprache wurde durch einen der Jugendlichen grad noch mal ein Knaller gezündet und mit einem Pkw zusammen die Örtlichkeit verlassen.
Der Mitteiler konnte jedoch das Kennzeichen der Polizei mitteilen, was letztlich zu einer Kontrolle des Knallerfahrzeuges führte. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges konnte ein weiterer Sprengkörper festgestellt werden.
Der Knallerfahrer entschuldigte sich für sein Verhalten, bekommt dennoch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen die Sprengstoffverordnung.
Er muss mit einem Bußgeld rechnen.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich in der Zeit vom 31.12.-01.01. erlaubt, es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung.
Übrigens dient das Feuerwerk und Böllern zu Silvester der Tradition nach der Vertreibung „böser Geister“ und drückt heutzutage die Vorfreude auf das neue Jahr aus.