Ludwigshafen/ Metropolregion Rhein-Neckar.
Die “Digitale Straßenkarte Rhein-Neckar” erleichtert in Zukunft die Planung und Genehmigung von Autokrantransporten in der Metropolregion Rhein-Neckar. Am Montag, 10. November 2014, wurde im Rahmen der 9. Regionalkonferenz “Wirtschaft trifft Verwaltung” in Mannheim die Vereinbarung zur Einführung dieser Karte im Beisein von Staatssekretärin Heike Raab, Staatssekretärin im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz, und Wolfgang Draaf, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten e.V. unterzeichnet. Für Ludwigshafen unterzeichnete Kämmerer und Dezernent Dieter Feid die Vereinbarung.
Die digitale Straßenkarte hilft Autokranbetrieben bei der Planung von Routen und dient den Straßenverkehrsbehörden als Entscheidungshilfe für die Genehmigung bei Anträgen, die Autokrantransporte betreffen. In einer einjährigen Pilotphase wird der Einsatz der Straßenkarte nun untersucht, um ein Modell für den dauerhaften Einsatz der Straßenkarte zu entwickeln.
Die digitale Straßenkarte erleichtert Schwertransporten die Navigation, da sie unter anderem alle Strecken in der Metropolregion Rhein-Neckar aufführt, auf denen Schwertransporte möglich sind. In diesem ersten Schritt weist die neue Navigationshilfe zunächst Autokranen den Weg. Geplant ist, dass die digitale Straßenkarte künftig auch allen Arten von Schwertransporten zur Verfügung gestellt wird.
Der Beigeordnete Feid wertete die Einführung der digitalen Straßenkarte als einen wichtigen Beitrag, der die Servicequalität der Kommunen weiter erhöht. “Mit der Karte lässt sich die Genehmigung von Autokranrouten vereinfachen und die notwendigen Verwaltungsprozesse transparenter gestalten. Dadurch ermöglicht die digitale Straßenkarte eine höhere Planungssicherheit sowohl für die Antragsteller als auch für die genehmigenden Behörden.”
Der Einsatz von Autokranen als mobile Bauhelfer und deren Anfahrt bedarf einer guten Planung im Vorfeld, da nicht jede Straße oder Brücke für die tonnenschweren Gefährte befahrbar oder nutzbar ist. Im Wirtschaftsraum Rhein-Neckar sind für die Prüfung und Genehmigung eines Autokran-Einsatzes unter Umständen mehrere der insgesamt 25 Straßenverkehrsbehörden zuständig.