Ladenburg / Metropolregion Rhein Neckar – In der Wallstadter Straße, Benzstraße sowie Ilvesheimer Straße ist es aktuell den Fahrradfahrern gestattet, beide begleitenden Geh- und Radwege gegenläufig, d.h. in beiden Richtungen zu nutzen. Dies widerspricht den geltenden Regelwerken zur Führung von Radfahrern entlang von Straßen.
Die Straßenverkehrsbehörde hat nun die bisherige verkehrsrechtliche Anordnung aufgehoben und angeordnet, dass künftig straßenbegleitende Radwege nur in eine Richtung (Rechtsfahrgebot) genutzt werden dürfen. Der Begegnungsfall zweier Fahrräder ist damit bis auf Ausnahmen (z.B. entlang der Wallstadter Straße von der Industriestraße über die Schwarzkreuzstraße bis zur Bleiche) künftig ausgeschlossen.
Radfahrer in Richtung Weststadt dürfen nur noch den Radweg auf der östlichen Seite der Wallstadter Straße (u.a. Nagel, Norma, Viessmann) benutzen. Die Nutzung des Radweges auf der gegenüberliegenden westlichen Seite (u.a. Lidl, ABB, Aldi) ist in diese Richtung untersagt.
Radfahrer in Richtung Neckar dürfen infolgedessen nur noch den Radweg auf der westlichen Seite der Benzstraße benutzen, in Richtung Heddesheim den Radweg auf der östlichen Seite.
Radfahrer in Richtung Ilvesheim dürfen nur noch den Radweg auf der nördlichen Seite der Ilvesheimer Straße benutzen. Zurück nach Ladenburg ist nur die Nutzung des Radweges auf der südlichen, dem Neckar zugewandten Seite zulässig.
Die Beschilderung wird in der kommenden Woche verändert und hat damit sofort Gültigkeit.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung dieser geänderten Verkehrsführung.