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Ludwigshafen – Neues Verbraucherrecht: Neue Regeln für Online-Handel

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein Neckr – Zum 13. Juni 2014 tritt ein neues Verbraucherrecht in Kraft, durch das sich zahlreiche Änderungen für Unternehmen ergeben. Es umfasst Verträge, bei denen der Kunde wegen der Art des Zustandekommens des Vertrages nach Ansicht des Gesetzgebers besonders schutzbedürftig ist, etwa bei Haustür- und Online-Geschäften. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hin.

Unternehmen müssen bis zum 13. Juni daher alle Texte und Abläufe an das neue Recht anpassen. Besonders der Online-Handel muss umfangreichen Informationspflichten nachkommen und speziell das Widerrufsrecht anpassen.

Die gesetzlichen Änderungen betreffen hauptsächlich das Fernabsatzrecht und das Recht der Haustürgeschäfte. Haustürgeschäfte werden künftig als „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“ bezeichnet. „Solch ein Vertrag liegt vor, wenn er z. B. in einer Privatwohnung, am Arbeitsplatz oder in einem Restaurant geschlossen wird“, so Heiko Lenz, Referent im Bereich Recht der IHK Pfalz. Verbrauchern wird bei Fernabsatzverträgen, z. B. im Versand- und Onlinehandel, und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt. Der Gesetzgeber stellt den Unternehmen dazu ein Widerrufsformular und eine Musterwiderrufsbelehrung zur Verfügung. Sie sind bei der IHK Pfalz erhältlich.

Neu eingeführt wurden auch für den klassischen Einzelhandel vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherverträgen, darunter fällt z. B. die Angabe des Liefertermins. Die vorvertraglichen Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen wurden massiv ausgeweitet: So ist der Unternehmer verpflichtet, auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Weitere Informationen zum neuen Verbraucherrecht enthalten die Merkblätter „Neues Verbraucherrecht“ und „Neue Regeln für Online-Händler“ der IHK Pfalz auf www.pfalz.ihk24.de, Dokument-Nr. 135778 und Dokument-Nr. 135839.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat zudem den Praxisratgeber „Online-Handel“ als Hilfe zur Umsetzung der neuen Regeln herausgegeben. Der Ratgeber kann auf MailScanner hat einen möglichen Täuschungsversuch durch “www.pfalz.ihk24.de” festgestellt.www.pfalz.ihk24.de, Dokument-Nr. 135964, bestellt werden.

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