Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar.Das Regierungspräsidium in Karlsruhe hatte im August 2010 den City Airport Mannheim teilweise von den Einschränkungen der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung (LLV) ausgenommen. Die Luftaufsichtsbehörde hat allerdings vor rund einem Jahr die Ausnahmegenehmigungen widerrufen. Dagegen hat die Rhein-Neckar Flugplatzgesellschaft vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Klage erhoben.
Dazu erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz: „Anlass und Inhalt der Klage der Rhein Neckar Flugplatzgesellschaft wird Thema in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses sein. Die Geschäftsführung der Rhein-Neckar Flugplatzgesellschaft wird dabei angesichts der über die Gesellschaft hinausreichenden Bedeutung den Gesellschafter Stadt Mannheim über die Hintergründe der Klageerhebung informieren.“ Und er ergänzt: „Der Flughafen Mannheim ist ein wichtiger Faktor für viele Unternehmen in Mannheim und der Region. Unnötiger Fluglärm für die Anwohner soll aber auf jeden Fall vermieden werden. Dies war immer unsere Position als Stadt Mannheim. Die Klage bedarf also besonderer Rechtfertigung.“
Dazu erklärt Reinhard Becker, Geschäftsführer der Rhein-Neckar Flugplatzgesellschaft: „Der Bescheid, gegen den wir vorgehen, sorgt nicht automatisch für mehr Lärmschutz. Durch das Festhalten an der LLV für den Bereich des City Airport Mannheim könnte sich sogar eine Verschlechterung der Lärmsituation zu gewissen Zeiten ergeben, weil größere und damit auch lautere Maschinen starten dürfen, da sie den höheren Grenzwert ihrer Klasse einhalten, kleinere und leisere Maschinen dürfen nicht mehr starten, weil sie den in ihrer Klasse niedrigeren Grenzwert nicht einhalten können.“