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Neustadt – Kindesschutz: Neustadt tritt Rahmenvereinbarung des Landes bei

Neustadt/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes hatte unter anderem zum Ziel, über die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen einschlägig vorbestrafte und damit ungeeignete Personen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe von der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen auszuschließen. Damit soll dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Sexualstraftaten Rechnung getragen und berücksichtigt werden, dass ansonsten möglichen Tätern Zugänge außerhalb des elterlichen Einflussbereichs eröffnet würden. Der Gesetzgeber legt ferner zugrunde, dass es für die Erfüllung des Schutzauftrages und den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen unerheblich ist, ob diese hauptamtlich, nebenamtlich oder ehrenamtlich tätig werden.

Für Land und Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ergab sich daraus die Notwendigkeit, als ein Baustein für die Sicherstellung des Kinderschutzes festzulegen, welche neben- und ehrenamtlichen Kräfte ihre Tätigkeit nur nach Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis aufnehmen dürfen.

Verbunden damit ist der Auftrag, mit allen Trägern der freien Jugendhilfe, also auch allen Vereinen, Jugendverbänden oder sonstige Gruppierungen, die eigene Jugendarbeit anbieten und dort Kinder und Jugendliche betreuen, Vereinbarungen zu treffen. Diese sollen sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine haupt-, neben- oder ehrenamtliche Person Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat, die einschlägig vorbestraft ist.

Am 23. Januar ist hierzu nun eine entsprechende, für Rheinland-Pfalz entwickelte, Rahmenvereinbarung in Kraft getreten. Dieser Rahmenvereinbarung ist die Stadt Neustadt an der Weinstraße durch einstimmigen Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 1. April 2014 ebenfalls beigetreten.

Alle in der Jugendarbeit tätigen Träger in Neustadt können nun an das Jugendamt herantreten, um ihren eigenen Beitritt zu dieser Vereinbarung zu erklären. Ansonsten werden sie in den nächsten Wochen eine entsprechende Einladung des Jugendamtes erhalten. Für viele Jugendverbände und Vereine bedeutet dieser Schritt nur eine weitere, formelle Maßnahme, um die Belange des Kinderschutzes zu gewährleisten. Seit einigen Jahren haben sie nämlich bereits umfassende Konzepte und Fortbildungen zu dem Thema erarbeitet. So gibt es zum Beispiel eine Kodex-Card gegen sexualisierte Gewalt in der verbandlichen Jugendarbeit oder die verbindliche Selbstverpflichtung mittels eines sogenannten Ehrenkodex bei der Sportjugend.

Für Ehrenamtliche ist die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses in Rheinland-Pfalz übrigens kostenfrei, wenn der Träger eine entsprechende Bestätigung ausstellt. Eine Vorlage hierzu wird bei erfolgtem Beitritt zur Vereinbarung vom Jugendamt zur Verfügung gestellt.

Natürlich sind beim Jugendamt auch sämtliche Unterlagen wie Gesetzestexte, Liste der einschlägigen Straftaten, Hinweise zu Ehren- und Nebenamt und natürlich die Rahmenvereinbarung selbst erhältlich. Auskunft erteilt Klaus Weisbrod, Telefon 06321/855622, oder über Email: jugendarbeit@stadt-nw.de.

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