Germersheim/ Metropolregion Rhein-Neckar. In diesen Tagen werden allen Landwirtinnen und Landwirten im Landkreis, die im Vorjahr einen Antrag gestellt haben, ihre vorbereiteten individuellen Antragsunterlagen zur Beantragung der Agrarförderung 2014 zugesandt. Wer nach den nächsten 10 Tagen keine Antragsunterlagen erhalten hat oder zusätzliche Antragsunterlagen benötigt, kann sich die Unterlagen direkt von der Homepage der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion in Trier unter der Adresse: http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,-Wirtschaftsrecht/Agrarfoerderung-und-Veterinaerpruefdienst/Antragsunterlagen/ herunterladen oder sich an die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Corinna Zotz, Tel. 07274/53-475 wenden.
Neuantragstellungen bei den entkoppelten Maßnahmen sind nur dann möglich, wenn man über Zahlungsansprüche (ZA) verfügt. Der private ZA-Handel wird ausschließlich übers Internet abgewickelt und wird vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. unterstützt.
Mit dem Antrag Agrarförderung 2014 kann man bei der Kreisverwaltung Germersheim bis spätestens 15. Mai 2014 folgende Beihilfen beantragen: Betriebs- und Umverteilungsprämie 2014 (Aktivierung von Zahlungsansprüchen), sowie die Weitergewährung der Zuwendungen in den Flankierenden Maßnahmen/Agrarumweltprogrammen für das Jahr 2014 (FUL und PAULa).
Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren bei Petra Heid, Tel. 07274/53-257, Thomas Römer, Tel. 07274/53-358 und Corinna Zotz, Tel. 07274/53-475.
Für Fragen zur Antragstellung und/oder zum Handel von Zahlungsansprüchen steht das Beratungsangebot des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt, Tel. 06321/671-0, bzw. für Mitglieder, der Bauern- u. Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V., Tel. 06321/92747-0, zur Verfügung.