Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – In der Zeit vom 4. November bis zum 13. Dezember 2013 finden in der Strausberger Straße, der Sopoter Straße, im Albrecht-Dürer-Ring vor den Anwesen Nr. 18 a – f und in der Benderstraße vor den Anwesen Nr. 20 – 32 Tiefbauarbeiten statt.
1. Bauabschnitt:
Vollsperrung des Gehweges und Teilsperrung der Fahrbahn bis zu einer maximalen Breite von 2 Metern zwischen dem Anwesen Albrecht-Dürer-Ring 18 F und der Einmündung der Strausberger Straße in den Albrecht-Dürer-Ring. Die auf der westlichen Seite des Albrecht-Dürer-Ringes befindlichen Parkflächen in diesem Bereich entfallen.
Des Weiteren wird der verkehrsberuhigte Bereich in der Strausberger Straße zwischen der Einmündung des Albrecht-Dürer-Ringes und dem Anwesen Straus-berger Straße 16 voll gesperrt.
2. Bauabschnitt:
Vollsperrung des verkehrsberuhigten Bereiches in der Strausberger Straße zwischen dem Anwesen Straus-berger Straße Nr. 16 und der Einmündung der Sopoter Straße .
In der Strausberger Straße zwischen dem Anwesen Nr. 12 und der Einmündung der Benderstraße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Die auf der Nordseite der Strausberger Straße liegenden Parkplät-ze entfallen.
3. Bauabschnitt:
Vollsperrung des verkehrsberuhigten Bereiches in der Strausberger Straße zwischen der Einmündung der Sopoter Straße und dem Anwesen Strausberger Straße 9.
In der Strausberger Straße zwischen dem Anwesen Nr. 8 und der Einmündung der Benderstraße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Die Parkplätze in diesem Bereich entfallen.
4. Bauabschnitt:
Vollsperrung der Sopoter Straße zwischen dem Anwesen Nr. 1 und dem Anwesen Nr. 6.
5. Bauabschnitt:
Vollsperrung des verkehrsberuhigten Bereiches in der Strausberger Straße zwischen dem Anwesen Straus-berger Straße 8 und der Einmündung der Benderstraße. In der Strausberger Straße wird die Einbahnstraßenre-gelung zwischen dem Anwesen Nr. 9 und der Einmündung der Sopoter Straße aufgehoben.
In der Benderstraße zwischen dem Anwesen Benderstraße 20 und dem Anwesen Benderstraße 32 erfolgt eine Vollsperrung des Gehweges und Inanspruchnahme der Fahrbahn bis zu einer Breite von maximal 2 Metern. Die zulässige Höchstgeschwindig-keit wird in diesem Bereich auf 30km/h reduziert.