Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein verhandelt am 14.06.2011 um 9.00 Uhr im Sitzungssaal VII gegen eine 27 Jahre alte syrisch-deutsche Staatsangehörige wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung
Tatzeiten waren am 01.08.2010, 15.08.2010, 28.08.2010 und 04.09.2010 in Ludwigshafen – Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus:
Am 01.08.2010 in der Nähe des CJD in der Ludwigstraße und 15.08.2010 in der Edigheimer Straße in Ludwigshafen-Oppau soll die Angeklagte einen tunesischen Staatsangehörigen getroffen haben und ihn mit den Worten „Deine Mutter soll verflucht sein; die Muslime sind Vergewaltiger und Terroristen; der Schwanz deines Vaters soll verflucht sein; der Islam und dein Gott soll verflucht sein“ beleidigt haben, um den Zeugen in seiner Ehre zu kränken.
Am 28.08.2010 soll die Angeklagte in der Kaiser-Wilhelm-Straße an der Haltestelle auf einen deutschen Staatsangehörigen mit marokkanischen Wurzeln getroffen und diesen als Hurensohn, Bastard und Missgeburt beschimpft haben. Gleichzeitig soll sie mit Hand und Handtasche auf den Rücken des Zeugen eingeschlagen haben. Der Zeuge habe hierdurch Schmerzen erlitten.
Am 04.09.2010 soll die Angeklagte gegen die Fensterscheibe eines Ladenlokals in der Kaiser-Wilhelm-Straße gespuckt haben. Als der deutsch-marokkanische Ladenbesitzer und ein anwesender Gast sie zur Rede hätten stellen wollen, habe sie versucht, mit einer brennenden Zigarette in das Auge des Ladenbesitzers zu stechen. Es seien keine Verletzungen entstanden.