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Mannheim – Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung ab April

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Geschwindigkeitsbegrenzung für nächtlichen Lärmschutz
Nachts ist es in der Hauptstraße in Mannheim-Feudenheim und der Schwetzinger Straße im Stadtteil Schwetzingerstadt regelmäßig erheblich lauter als in den Lärm-Richtwerten für Wohngebiete vorgesehen. Daher reduziert das Regierungspräsidium Karlsruhe dort zwischen 22 und 6 Uhr die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat in der Hauptstraße und der Schwetzinger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 22 und 6 Uhr auf 30 km/h reduziert. Tagsüber bleibt es bei der bisherigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Damit soll der Lärm gezielt in den Abend- und Nachtstunden verringert werden, wenn er die Anwohner am meisten stört. Die neue nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung wird in den beiden Straßen ab Mitte April ausgeschildert. Damit die neue Regelung nachhaltig befolgt wird, sind entsprechende Geschwindigkeitskontrollen geplant.

In beiden Straßen sind spezielle Voraussetzungen für die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen gegeben: Beide Straßen sind stark befahren und werden vom Individualverkehr ebenso benutzt wie vom Öffentlichen Personennahverkehr. Dabei erzeugt der Pflasterbelag ein besonders lästiges Geräusch, das durch die so genannte Schluchtenwirkung geschlossener Häuserzeilen an schmalen Straßenabschnitten weiter verstärkt wird.

Eine schalltechnische Untersuchung des Fachbereichs Städtebau hat ergeben, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Schwetzinger Straße zu einer deutlich wahrnehmbaren Reduzierung des Lärms um bis zu 5,4 Dezibel führt. Dabei entsprechen zehn Dezibel in etwa einer Halbierung der Lautstärke. Die Autofahrer werden von dieser Maßnahme des Regierungspräsidiums nur geringfügig beeinträchtigt: Wer zum Beispiel die komplette Schwetzinger Straße durchfährt, benötigt mit Tempo 30 nur eine knappe Minute länger als mit den bisher erlaubten 50 km/h.

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