Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Das Amtsgericht Ludwigshafen verhandelt am 20.01.2011 um 09.00 Uhr gegen einen 44 Jahre alten Deutschen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Dem Angeklagten liegt zur Last, eine aus etwa 30 Tieren bestehende Schaf- und Ziegenherde auf einem stark verschlammten Grundstück ohne trockene Flächen und Unterstand gehalten und sich nicht ausreichend um die Tiere gekümmert zu haben. So sollen Futterbehältnisse und Tränke leer und die Klauen der Tiere nicht geschnitten gewesen sein. Durch die unzureichende Pflege und Ernährung erlitten die Tiere über mehrere Wochen erhebliche Schmerzen, sechs Lämmer waren bereits verendet, in einem Container lag eine tote Ziege.