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Neustadt – 16 Beanstandungen bei LKW-Kontrolle

Neustadt / metropolregion Rhein-Neckar – Schwerverkehrskontrolle der Polizeidirektion Neustadt

Am Mittwoch, 17.11.10, führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt, in Zusammenarbeit mit einer Sachbearbeiterin der Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle für Gewerbeaufsicht, eine Schwerverkehrskontrolle an der L 529 im Bereich der Zufahrt zur Aumühle, Gemarkung Haßloch durch. An der Kontrollstelle konnten 24 Fahrzeugeinheiten überprüft werden. 16 Fahrzeuge mussten beanstandet werden.

Sozialvorschriften

Insgesamt waren 4 Fahrer wegen Verstößen gg. die Sozialvorschriften auffällig.
Bei 3 Fahrern fehlten insgesamt 19 Bescheinigungnen über „Sonstige Tätigkeiten“.
Ein Fahrer aus dem Landkreis Heilbronn führte 28 Diagrammscheiben zuviel mit.
Somit kam der Spediteur seiner Aufbewahrungspflicht im Unternehmen nicht nach und
hat laut Bußgeldstelle mit einem Bußgeld von 300,- Euro zu rechnen
Die entsprechenden Kontrollberichte werden an die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter weitergeleitet.

Fehlende Ladungssicherung

10 Fälle fehlender Ladungssicherung veranlassten die Kontrollbeamten, eine Nachsicherung der Ladung vornehmen zu lassen.
In sechs Fällen mussten die Fahrer der Handwerksbetriebe/ landw. Unternehmen ihre Ladungen, wie z.B. Heizungen in Kartons, Weinkisten- und –kartons, Bretter einer Spenglerei, Werkzeuge sogar in einem Pkw nachgesichert werden.

In folgenden zwei Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt:

Der Fahrer eines luxemburgischen Lastzuges hatte Mineralwasserkisten geladen.
Es wurden erhebliche Ladelücken und kein seitlicher Formschluss festgestellt.
Bei einem nahegelegenen Getränkemarkt wurde die Nachsicherung vorgenommen.
An dem Fahrzeug waren in nicht ausreichendem Maße Rungen gesteckt.
Die Ladung musste verzurrt werden. Fahrer, Halter und Verlader werden mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen müssen.
Zur Untersagung der Weiterfahrt kam es auch bei einem Tieflader aus dem Landkreis Bad Dürkheim, der Betonfertigteile geladen hatte.
Die verwendeten Spanngurte waren schadhaft. Die Ladung musste neu verzurrt werden. Dabei war der Einsatz von Antirutschmatten und Kantenschonern erforderlich. Fahrer und Verlader werden beanzeigt.

Technik:

Die Halterungen einer Wechselbrücke auf dem Anhänger einer Spedition aus dem Rheinpfalzkreis, 3 schadhafte Sicherungsbolzen, 4 Reifen der Hinterachse eines Anhängers an der Abfahrgrenze und der abgerostete Halter eines Druckbehälters veranlassten die Polizeibeamten die jeweiligen Fahrzeuge nach Beseitigung der aufgezeigten Mängel unter einer geringen Fristsetzung erneut vorführen zu lassen.

Ausrüstung mangelhaft:

Nicht funktionierende Warnblinkleuchten, fehlende oder abgelaufene Verbandskästen und fehlerhafte Beleuchtungseinrichtungen waren die Gründe der Beanstandungen.

 

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