Heßheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Einbruchsversuch in Tankstelle, Diebstahl eines Pkw nach Einbruch in Werkstatt und Diebstahl von Dieselkraftstoff aus Tank einer Zugmaschine – In der Nacht zum Sonntag, 11.07.2010, zwischen 21.00 Uhr und 06.30 Uhr, versuchten unbekannte Täter, gewaltsam in den Lagerraum einer Tankstelle in der Frankenthaler Straße einzudringen. Dabei verursachten sie Sachschaden von ca. 1.000 Euro.
Unbekannte Täter verschafften sich in dieser Nacht, nach 22.00 Uhr, Zutritt zum Gelände einer Kfz.-Werkstatt in der Gewerbestraße, nachdem sie den Metallzaun des Grundstücks aufgetrennt hatten. Gewaltsam drangen sie in die Werkstatt ein und fanden unter anderem im Büro einen Autoschlüssel für einen Audi-NSU A6 vor. Sie entwendeten den Audi, der ohne Kennzeichen auf dem Betriebsgelände abgestellt war. Der Versuch, einen auf dem Gelände abgestellten Pkw Jaguar mit Originalschlüssel zu entwenden, scheiterte wegen eines Motorschadens.
Die Täter dürften auch den Diebstahl von ca. 250 bis 300 Liter Dieselkraftstoff aus dem Tank einer Zugmaschine Mercedes-Benz, Daimler 950.03, begangen haben. Die Zugmaschine stand in dieser Nacht auf einem Grundstück neben der Kfz.-Werkstatt in der Gewerbestraße. Die Täter brachen die beiden Schlösser der Tankstutzen auf, zapften mit einem vorgefundenen Schlauch das Diesel ab und schafften es zu ihrem Wagen, der unweit vom Tatort abgestellt war.
Wie bei den ersten polizeilichen Ermittlungen in Erfahrung gebracht wurde, soll eine Anwohnerin in der Nacht Aufbruchsgeräusche gehört haben. Sie soll in die Richtung, aus der die Geräusche kamen, laut gerufen haben, dass mal jemand die Polizei anrufen könnte. Sie selbst versäumte es bedauerlicherweise, die Polizei zu informieren. Vielleicht hätte man die Täter festnehmen können, wenn die Zeugin ihre Wahrnehmung der Polizei mitgeteilt hätte. So aber dürften die Täter durch den Zuruf gewarnt worden sein, weshalb sie unbeschadet flüchten konnten.
Die Polizei richtet ihre Bitte dahingehend an alle Bürgerinnen und Bürger, bei Verdacht eines Einbruchs oder einer sonstigen Straftat, bei der Eile geboten zu sein scheint, immer sofort die Polizei zu benachrichtigen. Die Täter könnten noch vor Ort festgenommen und für ihre Straftat gerichtlich belangt werden.