Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar – ASB Kreisvorsitzender Holger Scharff: Keine Spaltung der ehrenamtlichen Helfer / Innen
Es darf keine finanzielle Spaltung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer geben mit der Zahlung der Übungsleiterpauschale zwischen einem Hartz IV Empfänger und einem Helfer der arbeiten geht so der ASB Kreisvorsitzende Holger Scharff.
Die geplanten Änderungen, dass bei Hartz IV Empfänger die monatlich zulässige pauschale Zahlung auf die Regelleistung von Hartz IV angerechnet werden soll würde bedeuten, dass mit einer Zweiklassengesellschaft im Ehrenamt begonnen wird. Wer berufstätig oder Rentner ist darf den vollen Betrag der Ehrenamtspauschale von monatlich 175 Euro behalten, ein Hartz IV Empfänger mit der gleichen Leistung darf dann nur noch 115 Euro behalten für die gleichen Leistungen im Ehrenamt.
ASB Kreisvorsitzender Holger Scharff: „ Eine solche Regelung für unsere Helferinnen und Helfer oder für die Übungsleiter / Innen in den Sportvereinen dürfen wir nicht zulassen. Die Helfer / Innen in allen Bereichen machen egal ob Arbeitnehmer und Bezieher der Regelleistung die gleiche Arbeit zum Wohle der Gesellschaft und haben daher auch Anspruch auf Gleichbehandlung im Ehrenamt“.
Scharff weiter: „ Ich fordere alle Vereinsvorsitzende auf Ihre Abgeordnete auf diese Ungerechtigkeit im Ehrenamt hinzuweisen und darauf zu drängen, dass diese Maßnahme nicht umgesetzt wird.“ Die Ehrenamtspauschale muss für alle gleich hoch sein so Scharff abschließend.