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Walldorf – Walldorf-Pass 2012 – Ab sofort im Bürgerbüro beantragen

Walldorf/Metropolregion Rhein-Neckar – Auch 2012 bietet die Stadt mit ihrem „Walldorf-Pass“ Familien, älteren und schwerbehinderten Menschen einen wertvollen Ausweis. Dieser bietet den Zugang zu Gutscheinen für verschiedenste kulturelle und sportliche Aktivitäten und kann ab sofort im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden.

Der Walldorf-Pass, der eine freiwillige Leistung der Stadt ist, kommt laut Beschluss des Gemeinderats Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind bis maximal 27 Jahren zugute, ebenso Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren und Schwerbehinderten über 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent. Sie alle müssen ihren Hauptwohnsitz in Walldorf haben.

Bis auf Familien oder Alleinerziehende mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern müssen alle Interessenten Einkommensnachweise vorlegen, da der Walldorf-Pass einkommensabhängig ist. Als Nachweis genügen der letzte Einkommensteuerbescheid oder die Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate. Der Kindergeldnachweis muss ebenfalls vorgelegt werden. Seniorinnen und Senioren müssen ihren Rentenbescheid mitbringen.

Das ist neu

2012 gibt es einige Neuerungen beim „Walldorf-Pass“. So kann man künftig, wenn man sich für einen Gutschein für den Mitgliedsbeitrag bei einem Walldorfer Verein entscheidet, zwischen Kultur- und Sportvereinen wählen. Bislang waren nur Sportvereine im Gutscheinkatalog aufgenommen. Die Gutscheine für den Besuch im Luxor-Filmpalast sind künftig pro Gutschein auf 6,50 Euro begrenzt.

Wer gerne schwimmen geht, kann sich für das AQWA-Gutscheinpaket entscheiden, das pro berechtigtem Familienmitglied aus fünf Gutscheinen für das Freibad und fünf Gutscheinen für das Hallenbad besteht. Wer statt Einzeleintritten lieber eine Familienkarte möchte, kann mit dem Walldorf-Pass hierfür den maximalen Zuschuss von 150 Euro bekommen. Die Einzeljahreskarte kann mit maximal 70 Euro bezuschusst werden. Auch Fahrkarten für den Stadtbusverkehr gehören zum Gutscheinkatalog. Diese Paket beinhaltet künftig 25 Gutscheine. Die Einkommensgrenzen wurden entsprechend dem erhöhten Sozialhilfesatz angehoben.

Zugabe

Das Bürgerbüro gibt außerdem auch den Landesfamilienpass aus, der freien oder ermäßigten Eintritt zu vielen staatlichen Schlössern, Gärten, Museen und einigen Freizeitparks gewährt. Für die Fahrt dorthin bietet sich das Baden-Württemberg-Ticket der Deutschen Bahn an. Auch hierüber hat das Bürgerbüro Informationen parat.

Bürgerbüro im Rathaus

Telefon 35-1 50/-51/-52

Öffnungszeiten:

Mo., Di., Do., 7.30 bis 14 Uhr
Mi., 7.30 bis 18.30 Uhr
Fr., 7.30 bis 13 Uhr
Die neuen Einkommensgrenzen

Haushalte mit:

1 Person 1.168 €
2 Personen 1.828 €
3 Personen 2.446 €
4 Personen 3.106 €

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