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Ludwigshafen – Ab 2012 neue Steuer-Regeln für Kinderbetreuungskosten

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar/Mainz-Kinderbetreuungskosten werden bei der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 als Sonderausgaben berücksichtigt. Damit werden die Möglichkeiten, sich diese Kosten anrechnen zu lassen, erheblich ausgeweitet. Darauf wies das Finanzministerium in einer Erklärung hin.
Der Staat fördert die Erziehung und Betreuung von Kindern. Kinderbetreuungskosten können deshalb häufig bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, allerdings nicht in jedem Fall. Erklärungen und Erläuterungen zu diesem und auch anderen Themen bietet das Finanzministerium Rheinland-Pfalz auf seiner Homepage unter www.fm.rlp.de In der Rubrik ‚Steuerrecht‘ sind Fragen und Antworten zu den verschiedensten Themen zu finden. Die neue Rechtslage ab 2012 findet der Besucher ebenfalls berücksichtigt.

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