Sehr geehrte Eltern,
wie Sie vermutlich schon durch die Presse erfahren haben, wurde vom Bundestag ein Gesetz verabschiedet, welches Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erleichtern soll. Dieses so genannte
„Bildungspaket“ möchte ich Ihnen auf diesem Wege noch einmal persönlich vorstellen.
Es geht vor allem um die bessere Förderung unserer Kinder und Jugendlichen. Wir möchten, dass die neuen sozialen Leistungen für Bildung und Teilhabe von möglichst vielen Leistungsberechtigten in Anspruch genommen werden können.
Wer erhält Leistungen aus dem Bildungspaket?
Jedes Kind und jede/r Schüler/in aus Familien, die bereits Sozialleistungen wie Wohngeld, Hartz IV, Kinderzuschlag, oder „Hilfe zum Lebensunterhalt“ beziehen, erhalten auf Antrag verschiedene Leistungen. Auch Kinder von Asylbewerbern können Leistungen bekommen.
Angebote des Bildungspaketes
Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten:
Bedürftige Kinder sollen in ihrer Freizeitbeschäftigung nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen
können. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
Schulbedarf und Ausflüge:
Damit betroffene Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausge-
stattet sind, wird zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro – insgesamt 100 Euro pro Schuljahr. Außerdem werden die Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten in Schulen und Kindertagesstätten finanziert.