Südhessen/ Bergstraße /Metropolregion Rhein-Neckar /Darmstadt – Die Polizei mahnt die Bürger zur Vorsicht bei Fahrzeugverkäufen. Es häufen sich die Fälle, in denen die Käufer der Pflicht zur Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges nicht nachkommen.
In einem aktuellen Fall verkaufte eine Darmstädterin ihren Kleinwagen und übergab dem Käufer das Fahrzeug mit Papieren samt den angebrachten Nummernschildern. Der Käufer versäumte es allerdings, den PKW, wie im Kaufvertrag vereinbart, abzumelden.
In diesen Fällen rät die Polizei, umgehend Kontakt mit der zuständigen Zulassungsbehörde und der Versicherung aufzunehmen sowie den Verkauf mitzuteilen. Die Zulassungsbehörde kann danach eine Zwangsstilllegung veranlassen. Aber Vorsicht: Dieses Verfahren kann einige Zeit dauern und der Käufer muss hierzu zunächst ausfindig gemacht werden. Wird ein Fahrzeug ins Ausland veräußert, ist dies oftmals sehr schwierig und mit hohen Kosten verbunden. Es ist wichtig, dass der Verkäufer sorgfältig die im Kaufvertrag angegebenen Adressdaten des Käufers anhand eines Ausweisdokumentes überprüft.
Bedenken Sie, dass Sie sich um Zahlungen, wie die weiterhin anfallende Kfz-Steuer, die Versicherung oder anfallende Strafzettel, im schlimmsten Fall selbst kümmern müssen.
Wer kein Risiko eingehen will sollte das Fahrzeug vor einem Verkauf außer Betrieb setzen. Der Käufer kann ein abgemeldetes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen für sogenannte Überführungsfahrten bewegen. Diese können bei der Zulassungsbehörde von dem Käufer beantragt werden.