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Ludwigshafen-Beschwerde gegen Verwaltungsgericht

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar -Stadt legt gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt Beschwerde ein
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt legt die Stadt Ludwigshafen am Rhein Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz ein: Das Gericht in Neustadt hat das Verbot des NPD-Aufmarschs für Samstag, 14. August 2010, unter Hinweis auf die Versammlungsfreiheit aufgehoben. Die Stadtspitze Ludwigshafens hatte das Verbot am Mittwoch ausgesprochen.
„Wir haben dem Gericht die Gründe für das Verbot deutlich gemacht und nochmals auf die Kollision mit dem gleichzeitig stattfindenden Kin-derspielfest in der Innenstadt verwiesen. Wir bedauern, dass das Gericht unsere Auffassung nicht teilt. Wir erwarten an diesem Tag bis zu 30.000 Besucher. Die vielen Kinder aus der Metropolregion, die Gäste der Stadt Ludwigshafen sind, sollen sich in einem angstfreien und sicheren Raum aufhalten und bewegen können. Ihr Wohl steht im Vordergrund. Es ist deshalb richtig, mit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen und Flagge zu zeigen“, betont Beigeordnete und Jugenddezernentin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg. Die Stadtspitze bleibe bei ihrem Standpunkt: Für eine Versammlung der Rechtsextremen ist in Ludwigshafen am Rhein kein Platz.
„Ludwigshafen spielt“ geht in diesem Jahr bereits in seine achte Auflage und hat sich einen festen Platz im Terminkalender der Stadt und zu einem der größten Spielfeste in der Metropolregion Rhein-Neckar entwickelt. Rund um den Berliner Platz, auf dem mehr als 60 verschiedene Attraktionen aufgebaut sind, und in der übrigen Innenstadt wer-den, so zum Beispiel in der Bismarckstraße, verschiedene Spielstände errichtet. Erwartet werden zu dem Fest, das von der Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen a.Rh. präsentiert und gemeinsam von der Jugend-förderung der Stadt und dem Marketing-Verein veranstaltet wird, mehr als 30.000 Teilnehmer.

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