Ludwigshafen / Rhein-Neckar – Von der Polizei im JURELU konnte ein Raub in einer Wohnung vom 3. Juni 2009 geklärt werden.
Fünf Heranwachsende (18,18,19,19 und 21 Jahre alt) sowie eine 21-Jährige, alle aus Ludwigshafen, hatten sich an diesem Mittwoch, gegen 3.30 Uhr Zutritt zu der im Stadtteil Mitte gelegenen Wohnung eines 18-Jährigen verschafft. Neben dem Wohnungsinhaber hatten sich damals ein weiterer 18-Jähriger aus dem Landkreis Ludwigshafen und ein 22-Jähriger Berliner aufgehalten. Während einige der Täter die Eingangstür und die Fenster geschlossen hatten, hatten die Anderen zunächst verbal gedroht. Unmittelbar hierauf waren die Drei in der Wohnung von den Tätern mit Faustschlägen attackiert worden. Dabei hatte der Wohnungsinhaber eine Platzwunde im Gesicht und der 22-Jährige eine Nasenbeinfraktur erlitten. Gleichzeitig war von den Tätern die komplette Wohnung nach Wertgegenständen durchsucht worden, wobei sie über 1000 Euro Bargeld, Handys und persönliche Gegenstände der Opfer geraubt hatten.
Nach entsprechenden Ermittlungstätigkeit durch die Polizei im JURELU (Haus des Jugendrechts) konnten als Drahtzieher dieses gemeinschaftlichen Raubes inzwischen ein 18 und ein 19-Jähriger ermittelt werden, die bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Gewalt- und Eigentumsdelikten polizeilich aufgefallen sind. Sie hatten bereits vor Tatbegehung beschlossen, unter dem Vorwand, private Streitigkeiten klären zu müssen, den Wohnungsinhaber auszurauben.
Auf die Spur des “Sextetts” waren die Beamten des JURELU durch Ermittlungen in der entsprechenden Szene gekommen. Bei am 6.8.09 bei ihnen allen durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen waren ein aus dem Raub stammendes Handy, eine Jacke und ein Rasierer sichergestellt worden. Ebenso eine Luftdruckwaffe bei einem 18-jährigen Täter. Diese stammt aus einem Einbruch in ein Waffengeschäft am 7.1.2009 in Ludwigshafen. Wie der 18-Jährige, der nachweislich nicht an dem “Bruch” beteiligt war, in deren Besitz gekommen ist, bedarf weiterer Ermittlungen.
Bei den zwischenzeitlich durchgeführten Vernehmungen gaben vier der Täter die Tat zu und machten umfassende Angaben. Sie alle erwartet eine Verurteilung wegen dieser Raubstraftat in Tateinheit mit Körperverletzungsdelikten.