Mannheim – Ab morgen dürfen in Baden-Württemberg im Einzelhandel auch größere Betriebe wieder öffnen, wenn sie ihre zugängliche Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen
Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar. Mit Beschluss vom 21.04.2020 hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Corona-Verordnung die Öffnung eines Einzelhandelsgeschäfts zulässt, so lange die genutzte Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht überschreitet – auch wenn die eigentliche, baurechtlich genehmigte Verkaufsfläche des Geschäfts größer ist, aber mittels Abtrennung für den Publikumsverkehr gesperrt wird. Die … Mehr lesen