Heidelberg – Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wasserversorgungsbeiträgen ist da! Beiträge sind unzulässig, wenn Vorteil länger als 20 Jahre besteht! Heiß: „Endlich Rechtsklarheit“
Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen Wasserversorgungsbeiträge ein Urteil gefällt. Demnach ist die nachträgliche Erhebung nicht mehr zulässig, wenn der Vorteil – also die Möglichkeit zum Wasseranschluss – seit 20 Jahren oder länger besteht. Solche Beiträge müssen rückerstattet werden. Entschieden wurde damit eine seit 2015 anhängige Verfassungsbeschwerde aus einer anderen Gemeinde … Mehr lesen