Landau – Gesundheitsamt informiert: Kontaktpersonen oder Hausstands angehörigen unter 18 Jahren müssen nicht mehr in Absonderung
Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Das gemeinsame Gesundheitsamt des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau weist darauf hin, dass Minderjährige, die als Hausstandsangehörige oder als enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten einzustufen sind, ab morgen nicht mehr zur Absonderung verpflichtet sind. Hintergrund ist die neue rechtliche Grundlage des Landes Rheinland-Pfalz. Die entsprechende Änderung der Absonderungsverordnung tritt am morgigen 4. … Mehr lesen