Andernach – Schulen: Aufenthalt in „Raucherecken“ nicht versichert – Unfallkasse Rheinlandland-Pfalz verweist auf Urteil des Bundessozialgerichts
Andernach / Meoeropolregion Rhein-Neckar (pm UK RLP) – Schülerinnen und Schüler, die das Schulgelände verlassen, um zu rauchen, sind nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden. In vielen weiterführenden Schulen ist es durchaus üblich, dass ältere Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen, um an bestimmten Treffpunkten gemeinsam zu rauchen. Meist liegen diese sogenannten … Mehr lesen