Landau – Gesundheitsamt informiert: Absonderungsbescheinigungen nur noch auf Antrag für bestimmte Personengruppen
Landau / südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar. Eine Absonderungsbescheinigung gibt es gemäß der aktuellen Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nur noch für Krankheitsverdächtige oder für enge Kontaktpersonen. In der Regel betrifft das Ungeimpfte, die sich nach Kontakt zu einer Corona-positiven Person isolieren müssen – unabhängig davon, ob sie selbst infiziert sind. Über diese verpflichtende Zeit der … Mehr lesen