Metropolregion Rhein-Neckar – Koblenz: Grenzschließung zu Frankreich im Frühjahr 2020 war rechtmäßig
Koblenz (pd/and). Die Bundespolizei durfte im Zuge der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 an der Landesgrenze zu Frankreich Einreisebeschränkungen für nicht erforderliche Reisen aus Frankreich einführen und Grenzübergänge schließen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines französischen Staatsbürgers ab.