Heidelberg – Werbefahrräder: Kein Aufstellen ohne Genehmigung
Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Wer mit einem Werbefahrrad auf sein Ladengeschäft oder seine Gastronomie aufmerksam möchte, darf dieses nicht ohne weiteres im öffentlichen Raum abstellen. Er braucht dafür eine Genehmigung. Diese Einschätzung der Heidelberger Stadtverwaltung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe kürzlich im Rahmen eines Eilverfahrens grundsätzlich bekräftigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. … Mehr lesen