Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Mittwoch in der Zeit zwischen 7 Uhr und 13:30 Uhr führten Beamtinnen und Beamte des Polizeireviers Schwetzingen in ihrem Zuständigkeitsbereich Kontrollen im Umfeld der dortigen Schulen durch. Der Focus der gestrigen Maßnahme lag auf der Aufklärung und der Schaffung gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Insgesamt wurden 116 E-Scooter sowie 119 Personen kontrolliert. Dabei wurde ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt und ein Fahrzeugführer hatte das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet. Auf drei E-Scootern wurden jeweils zwei Personen festgestellt und einige Fahrerinnen und Fahrer fielen durch ihre rücksichtslose Fahrweise auf.
Hinweise der Polizei zur Nutzung von E-Scootern:
– E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ab 14 Jahren gefahren werden. Einen Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis
benötigen Sie dafür nicht. Bei Leih-E-Scootern kann ein höheres Mindestalter gelten. Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
– Wer einen eigenen E-Scooter kauft, sollte genau hinschauen: Nicht jedes angebotene Modell darf im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Dafür braucht der E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis.
– Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht gem. § 1, 6 PflichtVerG.
– E-Scooter dürfen nur von einer Person gefahren werden. Eine zweite Person mitzunehmen, ist nicht erlaubt. Das gilt auch für Kinder. Grund dafür ist unter anderem, dass sich das zusätzliche Gewicht auf die Fahrstabilität auswirkt und das Unfallrisiko erhöhen
kann.
– Mit dem E-Scooter dürfen Sie innerorts auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Gibt es
keine entsprechende Radverkehrsfläche, dürfen Sie auf der Fahrbahn fahren.
– Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge. Wer alkoholisiert fährt, muss je nach Promillewert
und Fahrverhalten mit Bußgeld, Punkten, einem Fahrverbot oder sogar strafrechtlichen Folgen rechnen.
– Das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten und zu bedienen, ist verboten. Das gilt zum Beispiel für Telefonate, Nachrichten oder die Bedienung von Apps. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
– Es besteht kein gesetzliche Helmpflicht, aber ein Fahrradhelm ist dennoch sinnvoll, da er bei Stürzen oder Zusammenstößen das
Risiko schwerer Kopfverletzungen verringern kann. Das gilt auch auf kurzen Strecken. Die Unfallzahlen zeigen, dass das Risiko nicht
unterschätzt werden sollte.
Quelle
Polizeipräsidium Mannheim
Zuletzt aktualisiert am 1. Oktober 2026, 14:48

































