
Metropolregion Rhein-Neckar – • Deutscher Kinderkrebsverband fordert bessere Absicherung von Familien mit krebskrankem Kind
• Bedarfsgerechte Regelung muss sich an der Behandlungsdauer orientieren, nicht an starren Tageskontingenten
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat gestern angekündigt, die derzeit erhöhte Zahl
der Kinderkrankentage nicht verlängern zu wollen. Ab 2027 soll der Anspruch wieder von 15 auf zehn Tage pro Kind und
Elternteil sinken. Ein Vorhaben, das vor allem Eltern schwer kranker Kinder hart treffen wird.
Die Diagnose Krebs bei Kindern ist für die gesamte Familie ein Schock. Es folgen oft langwierige und kräftezehrende
Behandlungen, während derer die Eltern ihr Kind begleiten und unterstützen müssen. Die bestehenden zeitlichen Grenzen des
Kinderkrankengeldes werden dieser Situation nicht gerecht.
„Eine Krebsbehandlung lässt sich nicht in zehn oder 15 Kinderkrankentage pressen. Eltern müssen für ihr schwer krankes Kind da
sein können, ohne deshalb in finanzielle oder berufliche Schwierigkeiten zu geraten“, sagt Martin Spranck, Geschäftsführer des
Deutschen Kinderkrebsverbandes.
Forderung des Dachverbandes
Der Deutsche Kinderkrebsverband fordert deshalb eine bedarfsgerechte Ausweitung des Kinderkrankengeldes für Eltern schwer
und langwierig erkrankter Kinder und Jugendlicher. Entscheidend sollte nicht allein ein starres Jahreskontingent sein, sondern
der tatsächliche Betreuungsbedarf. Auch ambulante, tagesklinische und häusliche Behandlungsphasen müssen angemessen
berücksichtigt werden.
„Die aktuelle Debatte sollte Anlass sein, die besondere Situation von Familien mit krebskrankem Kind angemessen im
Kinderkrankengeld abzubilden“, so Martin Spranck.
Quelle: Deutscher Kinderkrebsverband & Deutsche Kinderkrebsstiftung
Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026, 12:05

































