Billigheim-Ingenheim / Ingenheim / Landkreis Südliche Weinstraße – Bei einem mutmaßlichen Tötungsdelikt in Billigheim-Ingenheim ist am Freitagabend, 28. August 2026, eine 53-jährige Frau ums Leben gekommen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz soll ein 60-jähriger Mann die Frau mit einem Messer so schwer verletzt haben, dass sie trotz Reanimationsmaßnahmen des Rettungsdienstes verstarb.
Die Tat ereignete sich gegen 19:32 Uhr im Ortsteil Ingenheim. Polizei und Rettungsdienst wurden alarmiert und rückten zum Einsatzort aus.
Rettungsdienst kämpft um Leben der 53-Jährigen
Der verständigte Rettungsdienst leitete nach Angaben der Polizei Reanimationsmaßnahmen bei der schwer verletzten Frau ein. Trotz aller Bemühungen konnte ihr Leben nicht mehr gerettet werden. Die 53-Jährige verstarb infolge ihrer schweren Verletzungen.
Der tatverdächtige 60-Jährige, der wie das Opfer aus Billigheim-Ingenheim stammt, konnte von den alarmierten Polizeikräften widerstandslos festgenommen werden.
Kriminalpolizei übernimmt Ermittlungen am Tatort
Nach dem tödlichen Messerangriff begannen die umfangreichen polizeilichen Ermittlungen. Kriminalpolizei und weitere Einsatzkräfte waren am Tatort mit der Aufnahme und Sicherung der für die Ermittlungen relevanten Spuren beschäftigt.
Bei einem solchen Einsatz kommt der Arbeit am Tatort eine besondere Bedeutung zu. Der Bereich wird dokumentiert und mögliche Beweismittel werden gesichert, um den Ablauf der Tat möglichst genau rekonstruieren zu können.
Die weiteren Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Landau und der Kriminalpolizei Ludwigshafen geführt.
Hintergründe des Tötungsdelikts noch unklar
Welche Beziehung zwischen dem 60-jährigen Tatverdächtigen und der 53-jährigen Frau bestand und was zu der tödlichen Auseinandersetzung führte, geht aus der bisherigen Mitteilung der Polizei nicht hervor.
Auch zu einem möglichen Tatmotiv liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Die Ermittlungen zu den Hintergründen und zum genauen Tatablauf dauern an.
MRN-News wird nachberichten, sobald Staatsanwaltschaft oder Polizei weitere Erkenntnisse bekannt geben.
Quelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz
Zuletzt aktualisiert am 29. August 2026, 09:04

































