Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar – (ots) Die Polizeiinspektion Speyer kündigt für die kommenden Wochen verstärkte Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern insbesondere im Innenstadtbereich an. Ziel der Kontrollen ist die Überwachung der Einhaltung der Verkehrsregeln sowie die Verkehrserziehung und -aufklärung, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf folgende Vorschriften im Umgang mit E-Scootern hin:
– Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf man E-Scooter fahren.
– E-Scooter fallen unter das Pflichtversicherungsgesetz und
benötigen daher ein Kennzeichen.
– Auf einem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren. Die
Mitnahme von weiteren Personen ist verboten.
– E-Scooter Fahrende müssen Radwege nutzen. Wenn kein Radweg
vorhanden ist, gehört der E-Scooter auf die Fahrbahn
– Das Fahren auf Gehwegen sowie in Fußgängerzonen ist verboten und
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
– Das Nutzen von Mobiltelefonen während der Fahrt ist untersagt.
– Es gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer (0,5
Promille, für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren
0,0 Promille).
– Mit E-Scootern darf maximal 20 km/h gefahren werden
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Verkehrssicherheitsrat Flyer „E-Scooter: Regeln, Risiken und Hinweise“ | Deutscher Verkehrssicherheitsrat. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail unter pispeyer@polizei.rlp.de an die Polizeiinspektion Speyer
Quelle:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Speyer
Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026, 12:16

































