Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Die überfraktionelle parlamentarische Initiative zur Einführung einer Widerspruchslösung in der Organspende hat am 13.08.2026 ihren Gesetzentwurf im Bundestag eingereicht (https://dserver.bundestag.de/btd/21/075/2107570.pdf). Dazu erklärt Armin Grau, einer der Initiatoren des Gesetzentwurfs:
„Ich freue mich sehr, dass wir heute den Gesetzentwurf nach langer intensiver Vorbereitung einreichen konnten. Besonders freue ich mich, dass bereits jetzt fast 250 Abgeordnete der demokratischen Fraktionen den Entwurf mitunterzeichnet haben. Das ist ein ganz starkes Signal, insbesondere für die über 8.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organspende. Jeden Tag sterben Menschen, die auf ein Organ warten. Wir haben in Deutschland seit Jahrzehnten zu wenige Organspenden und profitieren von Organen aus Nachbarländern, die alle die Widerspruchslösung haben. Mit der Widerspruchslösung wird sich die Chance auf ein Spenderorgan für viele Menschen in unserem Land erhöhen.
Bei der Widerspruchsregelung wird jede Person, die zu Lebzeiten einer Organspende nicht widersprochen hat oder auch sonst keine andere Entscheidung getroffen hat, grundsätzlich potentielle*r Organspender*in. Aktuell gilt in Deutschland eine Zustimmungslösung. Aber bei der großen Mehrzahl der im Hirntod Verstorbenen ist keine schriftliche oder mündliche Willensbekundung bekannt und die Angehörigen müssen nach dem „mutmaßlichen Willen“ des/der Verstorbenen entscheiden, den sie aber meist gar nicht rekonstruieren können.
Als Facharzt für Neurologie war es meine Aufgabe, den Hirntod festzustellen und Angehörigengespräche zu führen. Die Angehörigen sind in der schwierigen Situation oft überfordert und lehnen dann die Organspende meist ab. Wir haben aktuell meist keine Entscheidungslösung der potentiellen Spender, sondern de facto in der Mehrzahl der Fälle eine Angehörigenlösung. Wir brauchen jetzt dringend eine Widerspruchslösung.
Ich freue mich nach der Orientierungsdebatte im Juni auf die parlamentarische Beratung im Herbst.“
Quelle Büro Prof. Dr. Armin Grau, MdB
Sprecher für Arbeit und Soziales
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zuletzt aktualisiert am 14. August 2026, 09:49

































