
Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Abfallvollzugsdienst der Stadt konnte erneut mehrere Verursacher*innen illegaler Abfallablagerungen ermitteln. In der vergangenen Woche konnten acht Personen identifiziert werden, die unerlaubt Abfälle im öffentlichen Raum entsorgt haben. Dabei handelte es sich um Sperrabfälle, Restabfälle und um eine große Menge unterschiedlichster Abfälle aus einem Hausstand.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass bei derartigen Verstößen mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen ist. Die Bußgelder bei Verstößen sind auf der städtischen Webseite unter www.ludwigshafen.de/standort-mit-zukunft/save-our-streets einsehbar. Die letztendliche Höhe der festzusetzenden Bußgelder wird durch die untere Abfallbehörde im Zuge der Ordnungs-widrigkeitsverfahren festgelegt und orientiert sich am jeweiligen Einzelfall – das heißt, sie können auch höher ausfallen und auch miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen spezielle abfallrechtliche Regelungen und Gesetze, zum Beispiel das Elektro- und Elektronikgerätegesetz oder das Verpackungsgesetz, noch deutlich höhere Sanktionen nach sich ziehen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sieht hier einen Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro vor. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Schwere des Vergehens sowie der Bewertung des Einzelfalls.
Im Sinne eines konsequenten Vollzugs schöpft der Abfallvollzugsdienst den jeweils zur Verfügung stehende Bußgeldrahmen ohne Verhandlungsmöglichkeiten aus. Auch das Argument des Nichtwissens oder der Unkenntnis wird nicht akzeptiert, die Stadtverwaltung informiert vielfältig und in mehreren Sprachen über die Art und Weise einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung. Illegale Abfallablagerungen stellen kein Kavaliersdelikt dar. Neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen wird auch die strafrechtliche Relevanz der Taten geprüft. Die Stadt möchte daher nochmals darauf hinweisen, dass es im Stadtgebiet keine Stellen gibt, an denen Abfälle jeglicher Art abgestellt werden dürfen. Dies gilt für die Bereiche der Glascontainer, für Stellen, die sich schon für Abfallablagerungen etabliert haben, oder sonstige Freiflächen.
Quelle: Stadt Ludwigshafen
Zuletzt aktualisiert am 10. August 2026, 12:39

































