Mainz – Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Transporte vorübergehend ausgesetzt – Ausnahmeregelung gilt bis Ende September
Das anhaltende Niedrigwasser auf dem Rhein setzt die Lieferketten unter Druck. Rheinland-Pfalz reagiert darauf und schafft kurzfristig zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße. Für bestimmte Lkw-Transporte wird das Sonn- und Feiertagsfahrverbot vorübergehend ausgesetzt. Die Ausnahmeregelung gilt bereits an diesem Wochenende.
„Das Niedrigwasser belastet die Lieferketten. Deshalb handeln wir und schaffen kurzfristig zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße“, sagte Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf.
Die Ausnahme gilt für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins oder mit den daraus entstehenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Einbezogen sind auch Leerfahrten, die direkt oder indirekt mit diesen Transporten verbunden sind.
„Wenn Transporte auf dem Rhein nur eingeschränkt möglich sind, müssen andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. Dafür schaffen wir jetzt die nötigen Spielräume“, so Wolf.
Rheinland-Pfalz hat sich bei der Regelung mit anderen Bundesländern abgestimmt. Damit sollen die Warenströme trotz der Einschränkungen auf dem Rhein möglichst aufrechterhalten werden.
Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort und längstens bis zum 30. September 2026. Großraum- und Schwertransporte sind von der Ausnahmeregelung ausgenommen.
Das gilt auch für Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Niedersachsen
Zuletzt aktualisiert am 8. August 2026, 09:29































