Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar. Eine Gehwegvorstreckung (auch Gehwegnase oder Querungshilfe) ist eine bauliche Maßnahme zur Schulwegsicherung. Dieses Ziel verfolgte ein gestellter FWG-Antrag vom 29.09.2023 im Ortsbeirat. Der Antrag hatte den Sinn so Hans Arndt FWG, den Schulweg in der Abteistraße für Grundschüler der GS Niederfeld, mit einer Querungshilfe zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Idee von einem Schulwegkonzept ist es, dass die Kinder allein und selbständig zur Schule gehen können. Dabei soll helfen, dass erstens die Strecke sicherer gemacht wird und zweitens die Eltern diese mit ihren Kindern einüben können.
Im April 2025 war es endlich soweit, die Querungshilfe wurde, nach über einem Jahr Diskussion und vor Ort Termin, in die Abteistraße eingebaut aber mit einem großen Manko, von der Stadtverwaltung so beschrieben.
Eine Absenkung des Bordsteins auf beiden Seiten ist zunächst nicht vorgesehen, da dies einerseits aufgrund der Kapazitäten bei 4-14 zu einer deutlichen Verzögerung hinsichtlich der Umsetzung führen würde und andererseits an der Stelle aufgrund der Zielgruppe nicht zwingend erforderlich ist.
Arndt FWG und stellvertretender Ortsvorsteher war über die Antwort entsetzt im Klartext konnte man daraus lesen. „Wir haben etwas gemacht, haben aber eigentlich kein Personal dafür, außerdem laufen dort keine Leute rum, die einen abgesenkten Bordstein brauchen“.
Die FWG-Fraktion im Ortsbeirat stellte am 25.06.2025 erneut einen Antrag. Um eine Absenkung des Bordsteins auf beiden Seiten der Querungshilfe, zeitnahe umzusetzen. Die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) leg die Regeln für die Einrichtung von Querungshilfen fest. Querungshilfen sollten barrierefrei gestaltet sein, um für alle Menschen nutzbar zu sein und nicht nur für irgendwelche Zielgruppen Der Fußverkehr vom Zebrastreifen (Hochfeldstraße) zur Querungshilfe (Abteistraße) sollte möglichst direkt geführt werden, um eine gute Akzeptanz der Querungshilfe zu gewährleisten.
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
Der Bereich Tiefbau wird dem Antrag des Ortsbeirats im Hinblick auf Bordsteins Absenkungen und Barrierefreiheit an der neu eingerichteten Querungshilfe in der Abteistraße entsprechen und als Projekt in das Arbeitsprogramm des Straßenunterhalts ab 2026 übernehmen.
August 2026 noch vor dem neuen Schuljahr wurde die Bordsteine Absenkungen und Barrierefreiheit an der neu eingerichteten Querungshilfe in der Abteistraße umgesetzt. Drei Jahre brauchte es nun, um ein Stück Schulwegsicherheit, in Ludwigshafen umzusetzen. Arndt kopfschüttelnd, eine Meisterleistung der Verwaltung aber man muss auch „Danke“ sagen den WBL-Mitarbeiter vor Ort, die das Projekt, bei einer Hitze bis zu 40 Grad noch vor dem neuen Schuljahr umgesetzt haben.
Über diese Entwicklung der Schulwegsicherung in der Abteistraßen ist die FWG-Fraktion sehr erfreut, hätte aber noch Fragen dazu?
Anfragen für den Nächsten Ortsbeirat am 21.08.2026
1) Eine Querungshilfe muss aus ausreichender Entfernung von beiden Seiten sichtbar sein. Zudem müssen Fußgänger auf Warteflächen rechtzeitig erkennbar sein. Welche Maßnahmen (Schilder, Markierungen usw.) werden noch ausgeführt?
2) Welche Maßnahmen verhindern das Zuparken der Sichtachse der Querungshilfe?
3) Wegen der Umweg-Problematik bei Schulwegen entgegenzuwirken, müssen Querungshilfen direkt in die natürlichen Laufrouten der Kinder integriert werden. Wirkungsvolle Maßnahmen sind da physische Lenkung durch Barrieren (wie Gitter oder Hecken) sowie visuelle Führung durch Markierungen. Welche Maßnahmen sind da an der Querungshilfe in der Abteistraße vorgesehen?
Quelle FWG Gartenstadt
Zuletzt aktualisiert am 8. August 2026, 20:09































