
Eberbach / Rhein-Neckar-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach §17 Abs.1 Nr.6 der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Eberbach das Wegwerfen und Ablagern von Gegenständen oder Kleinstabfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, sowie in sonstigen öffentlichen Anlagen untersagt ist. Hierzu zählen insbesondere auch Zigarettenreste sowie Einweg-, sonstige E-Zigaretten und Glas.
Aufgrund der derzeit anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen besteht eine erhöhte Brandgefahr. Weggeworfene oder noch glimmende Zigarettenstummel sowie Glasabfälle können trockene Wiesen, Hecken und Waldflächen entzünden und erhebliche Schäden verursachen. Auch E-Zigaretten und deren Akkus stellen bei unsachgemäßer Entsorgung eine Gefahr dar.
Wir appellieren daher, Zigarettenreste ausschließlich vollständig gelöscht in den dafür vorgesehenen Aschenbechern oder Abfallbehältern zu entsorgen. E-Zigaretten, Glasflaschen, Glasscherben sowie andere Abfälle sind ebenfalls ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen keinesfalls in Grünanlagen, auf Gehwegen oder in Wiesen-, Wald- und Feldbereichen zurückgelassen werden.
Quelle: Stadt Eberbach
Zuletzt aktualisiert am 5. August 2026, 21:07

































