Bad Dürkheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Im Fall des tödlichen Schusswaffeneinsatzes in einem Mehrfamilienhaus in Bad Dürkheim befindet sich der dringend tatverdächtige 43-Jährige inzwischen in Untersuchungshaft. Dies teilen die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und das Polizeipräsidium Rheinpfalz in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Wie MRN-News bereits berichtete, soll der 43-Jährige am Freitagabend (31. Juli 2026) gegen 22.30 Uhr einen 41-jährigen Mann aus dem Landkreis Bad Kreuznach in einem Mehrfamilienhaus mit einer Schusswaffe tödlich verletzt haben. Zeugen entdeckten den Schwerverletzten und alarmierten Polizei sowie Rettungsdienst. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen erlag der Mann wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Große Fahndung mit Polizeihubschrauber
Nach der Tat flüchtete der Verdächtige. Eine sofort eingeleitete Großfahndung mit zahlreichen Polizeikräften sowie einem Polizeihubschrauber blieb zunächst ohne Erfolg.
Im Verlauf der weiteren Ermittlungen erhielten die Ermittler Hinweise darauf, dass sich der Gesuchte auf einem Festival im Hunsrück aufhalten könnte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal erließ das Amtsgericht Frankenthal einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags.
Festnahme durch Spezialkräfte auf Festival
In der Nacht zum Sonntag (2. August 2026) konnte der 43-Jährige gegen 3.30 Uhr auf dem Festival durch Spezialkräfte der Polizei widerstandslos festgenommen werden. Nach Angaben der Ermittler führte er die mutmaßliche Tatwaffe zu diesem Zeitpunkt nicht mit sich.
Noch am Sonntagabend wurde der Mann dem Haftrichter des Amtsgerichts Frankenthal vorgeführt. Dieser setzte den Untersuchungshaftbefehl in Vollzug. Anschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ermittlungen dauern an
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und die Kriminalpolizei Ludwigshafen setzen ihre Ermittlungen zu den genauen Hintergründen, dem Tatablauf sowie einem möglichen Motiv der Tat fort.
Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, gilt für den Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Zuletzt aktualisiert am 3. August 2026, 12:17


































