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Heidelberg – Gemeinderat beschließt Finanzierung der Pflichtangebote in den Bereichen Soziales, Jugendhilfe, Gewalt- und Diskriminierungsschutz

Mrn news platzhalter logo 2026 neu Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Damit die Stadt Heidelberg auch in den Jahren 2027 und 2028 wichtige soziale Hilfen, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gewalt– und Diskriminierungsschutzes zuverlässig sicherstellen kann, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Juli 2026 den Abschluss entsprechender Zuwendungsverträge mit den freien Trägern beschlossen. Diese übernehmen Pflichtaufgaben der Kommune in den genannten Bereichen.

Die bisherigen Verträge waren im Zuge der Haushaltskonsolidierung zum 31. Dezember 2026 gekündigt worden beziehungsweise bereits vorher ausgelaufen. Die Höhe der Zuschüsse wurde für die meisten Zuwendungsempfänger der sozialen Infrastruktur ab 2025 eingefroren. Mit den beschlossenen Vereinbarungen schafft die Stadt nun zunächst bei Pflichtaufgaben wie Kinderschutz, Sucht- oder Schuldnerberatung frühzeitig Planungssicherheit für die Träger und ihre Beschäftigten und sichert zugleich zentrale Unterstützungsangebote für die Menschen in Heidelberg. Über Zuwendungen außerhalb des Pflichtaufgabenbereichs soll erst im weiteren Haushaltsprozess nach der Sommerpause beraten werden.

„In Heidelberg sorgt ein eng verzahntes Netzwerk von Trägern und Angeboten in den Bereichen, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe sowie Chancengleichheit für die Unterstützung von Menschen in komplexen Lebenslagen und damit für die Stabilität unserer Stadtgesellschaft. Den Trägern nach Jahren kurzfristiger Entscheidungen jetzt für den Bereich der Pflichtaufgaben Planungssicherheit zu geben, ist ein wichtiges Zeichen. Es bedarf dennoch dringend weiterer Entscheidungen zur Fortfinanzierung bestehender Leistungen, um die Stabilität des Hilfesystems in Heidelberg nicht zu gefährden. Eine vorausschauende Sozialpolitik, die Hilfebedürftigkeit reduziert und Selbsthilfepotenziale stärkt, entlastet langfristig den kommunalen Haushalt“, sagt Bürgermeisterin Stefanie Jansen, Dezernentin für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit der Stadt Heidelberg.

Kinder, Jugendliche und Familien

Zuwendungen im Bereich des Kinderschutzes – etwa im Bereich Frühe Hilfen, Erziehungsberatung oder Leistungen, die präventiv wirken und somit kostenintensive Einzelfallhilfen vermeiden – sollen, wie im Nachtragshaushalt 2026, erhöht werden. Die entsprechenden Angebote leisten einen wesentlichen Beitrag zur frühzeitigen Unterstützung von Familien, zur Stabilisierung von Lebenslagen und zur Sicherstellung wirksamer Schutzstrukturen für jungen Menschen. Dadurch sollen die Kontinuität und Qualität der Angebote im Kinderschutz gesichert und Leistungseinschränkungen oder Angebotsreduzierungen vermieden werden.

Soziale Infrastruktur und Beratung

Für kommunale Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung sowie die Bereitstellung von Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe ist eine Erhöhung der Zuschüsse vorgesehen. Das ist notwendig, um bei steigenden Kosten die Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben gewährleisten zu können.

Gewalt- und Diskriminierungsschutz

Die Stadt setzt außerdem die Förderung von spezialisierten Trägern fort, die sich für den Schutz vor Gewalt und für Antidiskriminierung einsetzen. Sie unterstützen auf kommunaler Ebene bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention, die seit 2018 als Bundesgesetz in Deutschland verbindlich ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen und geflüchteten Frauen, lsbtiq+ Personen, älteren Menschen sowie Kindern und Jugendlichen.

Einheitliche Rahmenbedingungen

Künftig sollen die Rahmenbedingungen für die geförderten Träger weitgehend vereinheitlicht werden. Eine automatische Verlängerung der Verträge nach deren Auslaufen und eine automatische Anpassung der Zuschüsse an Tarif- oder Sachkostensteigerungen ist für die nächsten zwei Jahre grundsätzlich nicht vorgesehen. Zudem soll eine Haushaltssperre von fünf Prozent Bestandteil der Verträge bleiben, um auf mögliche Veränderungen der Haushaltslage reagieren zu können

Zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2026, 11:42

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