Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Nach dem versuchten Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in der Brückenstraße am Dienstagvormittag (14. Juli) hat die Polizei weitere Einzelheiten bekannt gegeben. Dank des beherzten Eingreifens des Juweliers und eines couragierten Zeugen konnte ein 21-jähriger Tatverdächtiger noch am Tatort festgenommen werden. Nach einem zweiten Täter wird weiterhin gefahndet.
Täter bedrohten Juwelier mit Schreckschusswaffe
Nach bisherigen Erkenntnissen klingelten gegen 11:00 Uhr zwei Männer an der Eingangstür des Juweliergeschäfts. Nachdem der Inhaber geöffnet hatte, bedrohten ihn die Tatverdächtigen im Laden mit einer Schreckschusswaffe.
Dem Geschäftsinhaber gelang es jedoch, die beiden Männer aus dem Laden zu drängen und lautstark um Hilfe zu rufen.
Zeuge greift ein – 21-Jähriger festgenommen
Ein aufmerksamer Zeuge eilte dem Juwelier zu Hilfe. Gemeinsam gelang es ihnen, einen 21-jährigen Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Die Einsatzkräfte nahmen den Mann anschließend vorläufig fest.
Der zweite Tatverdächtige konnte mit einem E-Scooter in unbekannte Richtung flüchten. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung stellte die Polizei die mutmaßlich verwendete Schreckschusswaffe sicher.
Juwelier leicht verletzt
Der Inhaber des Juweliergeschäfts erlitt bei dem Vorfall leichte Verletzungen.
Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermittelt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen versuchten schweren Raubes. Der festgenommene 21-Jährige soll am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden.
Polizei sucht Zeugen
Nach derzeitigem Ermittlungsstand waren beide Tatverdächtigen mit E-Scootern zum Tatort gekommen.
Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zur Anfahrt, zur Tat oder zur Flucht des zweiten Täters geben können, sich unter 0621 / 174-4444 beim kriminalpolizeilichen Hinweistelefon zu melden.
Polizei würdigt mutiges Eingreifen
Die Polizei hebt ausdrücklich hervor, dass das entschlossene Handeln des Juweliers und des Zeugen maßgeblich zur Festnahme eines Tatverdächtigen beigetragen habe. Gleichzeitig weisen die Ermittler darauf hin, dass die eigene Sicherheit stets Vorrang haben sollte. Kein Sachwert rechtfertige es, Leib und Leben zu gefährden.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
Zuletzt aktualisiert am 14. Juli 2026, 16:00

































