Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Mannheim erhoben. Dem Beamten wird vorgeworfen, im Juni 2025 zwei Frauen unter Ausnutzung seiner dienstlichen Stellung zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung in zwei tateinheitlichen Fällen. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Amtsgericht Mannheim – Schöffengericht – entscheiden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Polizeibeamte am 8. Juni 2025 Hinweisen auf unerlaubte Prostitution in einem Hotel in Mannheim nachgegangen sein. Dabei kontrollierte er zwei Frauen, die später als Geschädigte geführt werden. Den Ermittlungen zufolge soll dem Beamten zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein, dass die Frauen unter einem Vorwand nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen worden sein sollen.
Im Rahmen der Kontrolle soll der Beamte den Frauen erklärt haben, sie müssten eine Geldstrafe bezahlen. Als diese angaben, dazu finanziell nicht in der Lage zu sein, soll er geäußert haben, man könne das „auch anders lösen“.
Laut Anklage soll der Polizeibeamte die beiden Frauen noch am selben Abend außerhalb seiner Dienstzeit erneut aufgesucht haben. Dabei soll er ihnen mit einer Geldstrafe beziehungsweise einer Festnahme gedroht haben, falls sie seiner Aufforderung zum Geschlechtsverkehr nicht nachkämen. Aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen und einer Verhaftung sollen die Frauen demnach dem Geschlechtsverkehr zugestimmt beziehungsweise diesen geduldet haben.
Die mutmaßlich Geschädigten vertrauten sich später anderen Polizeibeamten an. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe leitete das Polizeipräsidium Mannheim ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten ein und suspendierte ihn vom Dienst. Nach Angaben der Behörden befindet er sich derzeit nicht im aktiven Polizeidienst.
Mit der Anklageerhebung ist noch keine Entscheidung über die Schuld des Beschuldigten verbunden. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Amtsgericht Mannheim entscheidet nun, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
Quelle: Staatsanwaltschaft Mannheim
Zuletzt aktualisiert am 8. Juli 2026, 10:22

































