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Heidelberg – Bürgerentscheid Windenergie am Lammerskopf: Hinweise zur Abstimmung am 12. Juli

Logo 1 1Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet / Ergebnis-Präsentation im Rathaus und online – Am Sonntag, 12. Juli 2026, sind rund 109.000 wahlberechtigte Heidelbergerinnen und Heidelberger aufgerufen, beim Bürgerentscheid Windenergie am Lammerskopf abzustimmen. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Am Abstimmungsabend werden die Ergebnisse ab 18 Uhr öffentlich im Neuen Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 10, präsentiert. Die Wahlergebnisse werden außerdem online über den städtischen Wahlmanager veröffentlicht unter www.heidelberg.de/wahlen.

Darüber wird abgestimmt

Die Abstimmungsfrage lautet: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“ Beim Bürgerentscheid geht es nicht um die konkrete Planung, Ausgestaltung oder Genehmigung einzelner Windenergieanlagen. Entschieden wird, ob die Stadt Heidelberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung des Standorts Lammerskopf weiterverfolgen soll.

Ein „Ja“ bedeutet, dass die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorbereiten wird, um am Lammerskopf Windenergieanlagen grundsätzlich zu ermöglichen. Ein „Nein“ bedeutet, dass die Stadt nicht tätig wird, um planungsrechtliche Voraussetzungen für Windenergieanlagen am Lammerskopf zu schaffen.

Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen in dieselbe Richtung ausfällt (Ja oder Nein) und diese Mehrheit zugleich mindestens 20 Prozent aller Abstimmungsberechtigten beträgt. Wird dieses sogenannte Quorum nicht erreicht, gilt der Bürgerentscheid als nicht entschieden. Dann entscheidet der Gemeinderat. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für drei Jahre bindend.

Ergebnisse ab 18 Uhr im Rathaus und online

Die öffentliche Ergebnispräsentation beginnt am Sonntag, 12. Juli 2026, um 18 Uhr im Neuen Sitzungssaal des Rathauses. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Ergebnispräsentation vor Ort zu verfolgen. Nach aktuellem Stand rechnet die Stadt Heidelberg damit, dass das vorläufige amtliche Endergebnis voraussichtlich zwischen 19.15 und 19.30 Uhr vorliegt.

Insgesamt wird in 103 Wahlbezirken ausgezählt: 71 Urnenwahlbezirke und 32 Briefwahlbezirke. Neben dem Ergebnis der Ja- und Nein-Stimmen werden weitere Informationen und Zahlen zur Abstimmung bereitgestellt. Die Ergebnisse werden am Abend des 12. Juli über den städtischen Wahlmanager unter www.heidelberg.de/wahlen veröffentlicht.

Abstimmung im Wahllokal, im Bürgeramt oder per Briefwahl

Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg ab 16 Jahren, die am Abstimmungstag seit mindestens drei Monaten in Heidelberg wohnen und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates haben.

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können am Sonntag, 12. Juli, grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Wahlbenachrichtigung am Abstimmungstag aber nicht findet, kann auch ohne diese im zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses abstimmen.

Wer seine Stimme schon vor dem 12. Juli abgeben möchte, kann dies weiterhin direkt in den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg tun. Dort können während der Öffnungszeiten Briefwahlunterlagen beantragt und die Stimme unmittelbar vor Ort abgegeben werden. Ein Termin oder eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein Personalausweis oder Reisepass.

Fristen für Briefwahl beachten

Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 10. Juli 2026, 15 Uhr, in jedem Bürgeramt und in der Wahldienststelle zu den gewohnten Öffnungszeiten persönlich beantragt und abgeholt werden. Die Bürgerämter sind am Freitag, 10. Juli 2026, bis 12 Uhr geöffnet, die Wahldienststelle in der Poststraße 50, 69115 Heidelberg, bis 15 Uhr. Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr möglich.

Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 12. Juli 2026, 18 Uhr, beim Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein. Wahlbriefe, die am Abstimmungstag nach 18 Uhr eingehen, werden nicht mit ausgezählt. Bei Rückfragen zur Briefwahl können sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch (06221 58-42220) oder per E-Mail (wahldienststelle@heidelberg.de) an die Wahldienststelle wenden. Weitere Informationen gibt es online unter www.heidelberg.de/wahlen.

Informationen zum Bürgerentscheid

Die Stadt Heidelberg stellt auf ihrer Internetseite unter www.heidelberg.de/lammerskopf⁠ umfangreiche Informationen zum Bürgerentscheid Windenergie am Lammerskopf bereit. Dort sind unter anderem Fragen und Antworten, Hintergrundinformationen, Visualisierungen möglicher Anlagen von unterschiedlichen Standorten aus dem Stadtgebiet, Gutachten, Pressemitteilungen und Dokumente abrufbar. Auch die Sonderausgabe des Stadtblatts und ein gemeinsam mit dem Forum Energiedialog Baden-Württemberg erarbeiteter Info-Flyer sowie eine englischsprachige Fassung des Flyers stehen dort zur Verfügung.

Quelle: Stadt Heidelberg

Zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2026, 09:48

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