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Rheinland-Pfalz – Appell der Landkreise: Das weitere Krankenhaussterben in Rheinland-Pfalz muss verhindert werden

Mainz / Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Eine zukunftssichere Patientenversorgung muss sichergestellt und ein weiteres Krankenhaussterben in Rheinland-Pfalz verhindert werden. Diese eindeutige und klare Forderung richten die Landrätinnen und Landräte in Rheinland-Pfalz an die Bundes- und Landesregierung. Denn das zur Verabschiedung anstehende GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist gerade für die Krankenhäuser in ländlichen Räumen existenzbedrohend. „Der Bund provoziert mit diesem Gesetz Insolvenzen, statt sie nur in Kauf zu nehmen: Wenn es vielerorts unmöglich wird, ein Krankenhaus wirtschaftlich zu führen, ziehen sich Träger zwangsläufig aus der Fläche zurück“, so die stellvertretende Vorsitzende des Landkreistags, Julia Gieseking.

Insbesondere auch die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung wäre in der weiteren Folge erheblich verschlechtert.
In dem Entwurf des GKV-Beitragssicherungsgesetzes, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschließen soll, sehen die Landrätinnen und Landräte in Rheinland-Pfalz eine massive Existenzbedrohung für die Krankenhausstandorte im Land. „Das Ergebnis wäre, dass die Landkreise in Verantwortung gehen müssen, da sie den grundsätzlichen Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung tragen.“ Einmal mehr entscheidet ein Bundesgesetz mit voller Wucht über die kommunale Ebene – ohne dass die Kommunen am Ergebnis mitwirken können. „Die Landkreise können nicht weiter der
Prellbock solcher Entscheidungen sein.“

Die zahlreichen Krankenhaus-Insolvenzen der letzten Jahre in Rheinland-Pfalz sind kein Zufall, sondern Ausdruck eines Systems unter wachsendem Druck. Allein für Rheinland-Pfalz bedeutet das GKV-Beitragssicherungsgesetz allein Belastung von rund 500 Mio.

Euro pro Jahr – Geld, das den Krankenhäusern direkt fehlt. Bund und Land müssen deshalb Regelungen finden, die tragfähig sind und finanzielle Sicherheit garantieren.
„Die Landkreise können dies nicht schultern“, erklärt Gieseking stellvertretend für ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen.

Erhebliche Kürzungen bei den Leistungserbringern bedeuten weniger finanzielle Mittel für die Versorgung und damit weniger Leistungen und Sicherheit für Patientinnen und Patienten. Verschärft wird die Lage durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das die Krankenhauslandschaft in den kommenden drei Jahren grundlegend umwälzt und Leistungskataloge nach starren Kriterien zuweist – ohne Rücksicht auf regionale Versorgungsrealitäten.

Für Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, zugleich stellvertretender Vorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, ist die Konsequenz eindeutig: „Schon heute rechnen über 60 Prozent der Krankenhäuser mit einem Verlust – und diese Zahl wird weiter steigen.“ Bei Kreiskrankenhäusern und bei Häusern, deren Verluste die Landkreise bereits heute ausgleichen, schlägt sich das unmittelbar in den Kreishaushalten nieder. „Der Sicherstellungsauftrag im Landeskrankenhausgesetz macht die Landkreise zur letzten Auffanglinie für die stationäre Versorgung. Ein dauerhafter Einnahmeverlust von 3 Mio. Euro jährlich im Kreiskrankenhaus Grünstadt würde den Kreishaushalt dauerhaft und direkt belasten.“ Andere Landkreise mit Krankenhausbeteiligungen träfe es ebenso hart.

Die Landrätinnen und Landräte lehnen den bisherigen Gesetzentwurf ab und fordern, dass im weiteren Verfahren zwingend berücksichtigt wird:
• Keine kalte Strukturreform bei Krankenhäusern durch die Hintertür der geplanten Gesetzesvorhaben
• Stärkung der Trägervielfalt, insbesondere hinsichtlich der für Rheinland-Pfalz unverzichtbaren freigemeinnützigen Träger
• Planbare und langfristige Ausfinanzierung der Krankenhausstandorte zur Sicherung der regionalen stationären Versorgung
• Kein weiteres Bundesgesetz zulasten der Kommunen

Vom Land Rheinland-Pfalz erwarten die Landkreise, dass es sich im Bundesrat, der ebenfalls am 10. Juli 2026 tagt, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzt, sofern bis dahin keine wesentlichen, die Krankenhäuser spürbar entlastenden Gesetzesänderungen vorliegen.

Quelle: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2026, 12:37

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