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Ludwigshafen – Freie Fahrt mit dem E-Scooter – aber ohne Risiko – Verbraucherzentrale informiert über wichtige Kaufkriterien

E scooter 4416342Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – E-Scooter gehören inzwischen zum Alltag und sind aus dem Stadtbild kaum noch wegzudenken. Mit mehr Leistung, höheren Geschwindigkeiten und attraktiven Preisen werben zahlreiche Anbieter auf Online-Marktplätzen um Käufer. Doch nicht jedes Modell, das online angeboten wird, darf auch auf deutschen Straßen fahren. E-Scooter dürfen nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben. Ohne ABE gibt es keinen Versicherungsschutz. Scooter mit mehr Leistung, höheren Geschwindigkeiten und attraktiven Preisen werben zahlreiche Anbieter auf Online-Marktplätzen um Käufer. Doch nicht jedes Modell, das online angeboten wird, darf auch auf deutschen Straßen fahren.e ABE und Versicherungsschutz dürfen nur auf Privatgrundstücken gefahren werden. Entscheidend ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20km/h.

Ohne Allgemeine Betriebserlaubnis bleibt der E-Scooter stehen

Die ABE erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag des Herstellers für den jeweiligen Fahrzeugtyp. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreitet. „Um die Allgemeine Betriebserlaubnis muss sich der Hersteller kümmern. Fehlt sie, können Verbraucher dies meist nicht selbst nachholen. Besonders bei günstigen Importmodellen ohne Ansprechpartner in der Europäischen Union bleibt eine Nachfrage beim Hersteller oft erfolglos“, erklärt Dr. Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zwar kann in Einzelfällen eine Einzelgenehmigung nach technischer Prüfung in Betracht kommen. Diese ist jedoch mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden.

Ohne Allgemeine Betriebserlaubnis keine Versicherungsplakette

Hinzu kommt, dass die Nutzung eines Scooters auf öffentlichen Straßen nur dann erlaubt ist, wenn der Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine Versicherungsplakette, die am E-Scooter zu befestigen ist. Diese Versicherungsplakette gibt es beim Versicherungsunternehmen – aber nur, wenn eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und eine ABE vorliegen.

Günstige Modelle aus dem Ausland oder dem Internet haben meistens keinen ABE-Nachweis und lassen sich damit auch nicht versichern.

„Wer einen E-Scooter ohne gültige Betriebserlaubnis fährt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld“, so Gerhards. Allein für die fehlende ABE droht ein Bußgeld von 70 Euro und die Untersagung der Weiterfahrt. Das Fahrzeug wird zudem meist von der Polizei beschlagnahmt. Fehlt das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen, kommt der Straftatbestand des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung hinzu. Hier drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sowie Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg. Ohne ABE und ohne Haftpflichtversicherung dürfen Scooter legal nur auf eingefriedeten Privatgrundstücken gefahren werden.

Auf das Typenschild achten

Ob ein E-Scooter für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, lässt sich unter anderem am Typenschild erkennen. Es weist darauf hin, dass für das Fahrzeugmodell eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt und die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllt sind. „Fehlt das Typenschild, sollten Verbraucher:innen vom Kauf Abstand nehmen. Sie sollten vor dem Kauf nicht nur auf Preis und Reichweite, sondern vor allem auf die Straßenzulassung achten“, rät Gerhards. Zusätzliche Orientierung bietet eine vom Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichte Liste der für Elektrokleinstfahrzeuge erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse. Verbraucher:innen können dort prüfen, ob für ein bestimmtes Modell bereits eine ABE vorliegt.

Tempolimit von 20 km/h beachten

Modelle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h sind keine Elektrokleinstfahrzeuge. Für sie gelten andere rechtliche Anforderungen. Wer ohne die erforderlichen Voraussetzungen unterwegs ist, muss mit Bußgeldern und unter Umständen auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

CE-Kennzeichen ersetzt keine Straßenzulassung

Ein CE-Kennzeichen bedeutet nicht, dass ein E-Scooter die Straßenverkehrszulassung hat. Es bescheinigt lediglich die Einhaltung grundlegender europäischer Sicherheitsanforderungen. Auch TÜV-Siegel bieten nur dann eine Orientierungshilfe, wenn sie tatsächlich von einer Prüfstelle vergeben wurden. Verbraucher sollten deshalb die Echtheit von Prüfzeichen im Zweifel anhand der Zertifizierungsnummer überprüfen.

Safety-Gate-Portal warnt vor gefährlichen Produkten

Das europäische Safety-Gate-Portal informiert über gefährliche Produkte und Rückrufe. Dort werden unter anderem E-Scooter aufgeführt, die wegen Brandgefahr durch fehlerhafte Akkus oder aufgrund von Bremsmängeln beanstandet wurden.

„Ein Blick ins Safety-Gate-Portal kann vor Fehlkäufen und Sicherheitsrisiken schützen“, sagt Gerhards. Gerade vor dem Kauf eines unbekannten Modells kann sich eine Überprüfung lohnen.

Bedienungsanleitung in deutscher Sprache

Wichtige Sicherheits- und Nutzungshinweise sollten in deutscher Sprache verfügbar sein. Fehlende Informationen können zu Fehlbedienungen führen und das Risiko von Bränden, Unfällen und Verletzungen erhöhen. Zudem können sich daraus Gewährleistungsansprüche ergeben.

Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Nur E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) kaufen.
Vor dem Kauf auf das Typenschild achten.
Modelle mit mehr als 20 km/h kritisch prüfen.
Darauf achten, dass Hersteller oder Händler innerhalb der EU erreichbar sind.
Das Safety-Gate-Portal auf Warnungen und Rückrufe überprüfen.
CE-Kennzeichen und TÜV-Siegel nicht mit einer Straßenzulassung verwechseln.
Auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung achten.

Weitere Informationen zu den Regeln für E-Scooter gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2026, 10:14

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