Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar, 2. Juli 2026. „Die Bundesregierung hat anscheinend verstanden. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses bringen lange von uns geforderte Erleichterungen für die Breite der Unternehmen. Das gilt beispielsweise für die Verbesserungen im Arbeitsrecht, die Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten sowie von betrieblichen Beauftragten oder das Ende des Gold Plating bei der EU-Lieferkettenrichtlinie. Die sogenannte Genehmigungsfiktion kann zudem für schnellere Planungsverfahren sorgen.
Erfreulich ist auch, dass nun die Diskussionen um die Einführung oder Ausweitung von Substanzsteuern zumindest innerhalb der Koalition beendet sein sollten. Eine Vermögenssteuer ist ebenso vom Tisch wie Änderungen an der Erbschaftssteuer, die Betriebsübergänge erschwert hätten. Für die Unternehmen wäre es wichtig, dass wir an dieser Stelle langfristig Verlässlichkeit und damit Planbarkeit erzielen.
Bei der Arbeitslosenversicherung sollen die Beiträge stabil bleiben. Dieses Ziel sollte die Bundesregierung auf die Summe der Sozialversicherungsbeiträge ausweiten, denn die Arbeitskosten bleiben das Geschäftsrisiko Nummer eins.
Die Vorschläge der Rentenkommission sollen umgesetzt werden, bekräftigen die Koalitionäre in ihren Beschlüssen. Das ist grundsätzlich positiv und notwendig zur Stabilisierung des Rentensystems. Das darf aber nicht mit Erhöhungen des Rentenbeitrags für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um zwei Prozentpunkte einher gehen, wie zur Finanzierung der geplanten Kapitaldeckung vorgesehen. Denn das würde unsere Kostenprobleme am Standort kurz- und mittelfristig verschärfen. Kritisch ist auch die geplante Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige ohne Opt-out-Option. Gerade für Unternehmensgründer und potenzielle Nachfolger kann diese Pflicht Flexibilität bei der Altersvorsorge einschränken.“
Quelle: IHK Rhein-Neckar.
Zuletzt aktualisiert am 2. Juli 2026, 13:16

































