Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Direktwahl in den Bürgerämtern – Briefwahl kann weiter genutzt werden –
Am Sonntag, 12. Juli 2026, findet in Heidelberg der Bürgerentscheid zur Windenergie am Lammerskopf statt. Die Stadt Heidelberg erinnert alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger daran: Wer am Wahlsonntag verhindert ist oder seine Stimme schon vorher abgeben möchte, kann bereits jetzt unkompliziert abstimmen – direkt in den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg oder per Briefwahl.
In allen Bürgerämtern stehen Wahlkabinen und Wahlurnen bereit. Bürgerinnen und Bürger können dort während der Öffnungszeiten ihre Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimme unmittelbar vor Ort abgeben. Das ist auch außerhalb der Laufkundentage möglich; ein Termin oder eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein Personalausweis oder Reisepass. Auch die persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist in den Bürgerämtern oder in der Wahldienststelle, Poststraße 50, möglich.
Briefwahlunterlagen können auch mitgenommen werden
Wer nicht direkt vor Ort abstimmen möchte, kann die Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen. Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 12. Juli 2026, 18 Uhr, beim Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein.
Die Briefwahl kann außerdem weiterhin per QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online unter www.heidelberg.de/wahlen beantragt werden. Bei der Beantragung per QR-Code wird der persönliche Internetwahlscheinantrag bereits vorausgefüllt aufgerufen. Ergänzt werden müssen nur noch das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift. Online sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Wahlbezirks- und Wählernummer aus der Wahlbenachrichtigung anzugeben.
Anträge auf Briefwahlunterlagen sind auch schriftlich oder mündlich möglich – per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de, per Fax unter 06221 58-4642220, schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich. Eine telefonische Beantragung oder die Beantragung per SMS ist nicht möglich. Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 10. Juli 2026, 15 Uhr, beantragt werden.
Briefwahl für andere Personen beantragen: Vollmacht notwendig
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Soll eine andere Person die Unterlagen entgegennehmen, muss sie dafür gesondert bevollmächtigt sein und sich ausweisen können.
Weitere Informationen zur Briefwahl gibt es unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Poststraße 50, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220, E-Mail wahldienststelle@heidelberg.de.
Bürgerentscheid Windenergie am Lammerskopf am 12. Juli
Beim Bürgerentscheid 12. Juli lautet die Abstimmungsfrage: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“ Es geht dabei nicht um die konkrete Planung oder Genehmigung einzelner Anlagen. Entschieden wird, ob die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung des Standorts weiterverfolgen soll. Weitere Informationen zum Bürgerentscheid, zu Terminen und Informationsangeboten bündelt die Stadt unter www.heidelberg.de/lammerskopf
Quelle: Stadt Heidelberg
Zuletzt aktualisiert am 30. Juni 2026, 10:30

































