Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar – Der Gesetzgeber hat die Grundsicherung reformiert. Am 1. Juli wird das Bürgergeld
vom Grundsicherungsgeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst.
Damit wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gegenüber der
Teilnahme an Weiterbildungen gestärkt und werden die Mitwirkungspflichten noch
verbindlicher geregelt. In Fällen, bei denen Qualifizierungen oder Weiterbildungen für
eine nachhaltige Eingliederung erfolgversprechender sind als eine direkte
Vermittlung, sollen diese auch künftig ermöglicht werden.
Die individuelle Lebenslage wird durch fest verankerte Schutzmechanismen
weiterhin berücksichtigt, um z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder
Kinder in Bedarfsgemeinschaften vor unverschuldeten Härten zu schützen.
Die Bearbeitung von Anträgen in den Jobcentern erfolgt ab Juli 2026 gemäß der
neuen Rechtslage. Menschen im Bürgergeldbezug müssen nicht selbst aktiv werden.
Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld
genannt wird. Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden sukzessive
bis Ende des Jahres vollständig angepasst. Die bereits erlassenen Bürgergeld-
Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt, die Weiterführung von
vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden
ist sichergestellt.
Quelle: Agentur für Arbeit Heidelberg
Zuletzt aktualisiert am 25. Juni 2026, 20:41

































