Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Stadt erleichtert öffentliche Fußballübertragungen während der Weltmeisterschaft – Kaum ist das Strohhutfest 2026 beendet, richtet sich der Blick vieler Fußballfans bereits auf das nächste sportliche Großereignis: die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko. Damit die Spiele auch in Frankenthal gemeinsam verfolgt werden können, hat die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, die Public-Viewing-Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert.
Durch die Regelung können WM-Spiele mit Anstoßzeiten zwischen 8 und 22 Uhr (MESZ) im Freien öffentlich übertragen werden, ohne dass Veranstalter oder Gastronomiebetriebe hierfür jeweils eine Einzelgenehmigung beantragen müssen.
WM 2026 sorgt für besondere Herausforderungen
Die Fußball-Weltmeisterschaft findet vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 in Nordamerika statt. Aufgrund der Zeitverschiebung werden zahlreiche Partien zu ungewohnten Zeiten angepfiffen.
Mit der Allgemeinverfügung schafft die Stadt Frankenthal frühzeitig Rechtssicherheit für Veranstalter und folgt gleichzeitig den bundesrechtlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Ziel ist es, das öffentliche Interesse an gemeinschaftlichen Fußballübertragungen mit dem Schutz der Nachtruhe der Anwohner in Einklang zu bringen.
Späte Spiele benötigen Sondergenehmigung
Die Ausnahmegenehmigung gilt ausschließlich für WM-Spiele mit Anstoßzeiten bis 22 Uhr. Für Begegnungen, die später beginnen, bleibt eine individuelle Genehmigung durch die zuständige Immissionsschutzbehörde der Stadt Frankenthal erforderlich.
Über entsprechende Anträge wird im Einzelfall entschieden.
Klare Regeln für Veranstalter
Zum Schutz der Nachbarschaft enthält die Allgemeinverfügung mehrere Auflagen:
Lautsprecheranlagen müssen möglichst nachbarschaftsschonend betrieben werden.
Der Einsatz von Fanfaren, Trommeln, Trillerpfeifen und ähnlichen lärmintensiven Instrumenten ist nicht erlaubt.
Die Beschallung muss unmittelbar nach Spielende beendet werden.
Der Ausnahmezeitraum endet grundsätzlich spätestens um 24 Uhr.
Kommt es in der K.-o.-Phase zu Verlängerungen oder Elfmeterschießen, sind geringfügige zeitliche Überschreitungen zulässig.
Regelung gilt bis zum WM-Finale
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Spieltage der Fußball-Weltmeisterschaft vom 11. Juni bis 19. Juli 2026.
Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann im Amtsblatt Nr. 26 der Stadt Frankenthal eingesehen werden.
Quelle: Stadt Frankenthal
Zuletzt aktualisiert am 10. Juni 2026, 21:15

































