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Heidelberg – Bürgerentscheid Windenergie am Lammerskopf: Infos zur Briefwahl und Info-Flyer

Logo 1 1Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Wahlbenachrichtigungen werden ab 8. Juni zugestellt – Briefwahlunterlagen ab 15. Juni erhältlich -Am Sonntag, 12. Juli 2026, findet in Heidelberg ein Bürgerentscheid zur Windenergie am Lammerskopf statt. Die Abstimmungsfrage lautet: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“ Beim Bürgerentscheid geht es nicht um die konkrete Planung oder Genehmigung einzelner Anlagen. Entschieden wird, ob die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung des Standorts weiterverfolgen soll.

Nach aktuellem Stand sind beim Bürgerentscheid etwa 110.000 Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, darunter rund 8.000 Unions-Bürgerinnen und -Bürger – also Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten, die ihren Wohnsitz in Heidelberg haben. Damit das Quorum erfüllt ist, müssten nach aktuellem Stand circa 22.000 Bürgerinnen und Bürger für „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Wer nicht persönlich im Wahllokal abstimmen möchte, kann per Briefwahl teilnehmen. Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 10. Juli 2026, 15 Uhr, beantragt werden.

Wahlbenachrichtigungen werden zwischen 8. und 21. Juni 2026 zugestellt

Allen stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird zwischen 8. und 21. Juni 2026 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Personen im selben Haushalt zu unterschiedlichen Zeiten ihre Wahlbenachrichtigungen zugestellt bekommen. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 21. Juni 2026 von Anfragen abzusehen, die sich auf nicht zugestellte Wahlbenachrichtigungen beziehen. Wer nach diesem Stichtag keine Benachrichtigung erhalten hat, aber stimmberechtigt ist, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle im Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung unter der Telefonnummer 06221 58-42220 melden.

Gemeinsamer Info-Flyer liegt der Wahlbenachrichtigung bei

Der Wahlbenachrichtigung liegt ein Info-Flyer bei, den die Stadt Heidelberg gemeinsam mit dem Forum Energiedialog erstellt hat. Der Flyer enthält neutrale Grundinformationen zum Bürgerentscheid Windenergie am Lammerskopf und ist auch online unter www.heidelberg.de/lammerskopf > Pressemitteilungen & Dokumente abrufbar. Dort findet sich auch eine englischsprachige Fassung. Auf der Internetseite bündelt die Stadt Heidelberg auch weitere Informationen und Angebote rund um den Bürgerentscheid.

Briefwahlunterlagen per QR-Code oder Online-Antrag beantragen

Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt. Dieser kann schnell und unkompliziert – rund um die Uhr – per QR-Code oder Online-Antrag beantragt werden. Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann ab 15. Juni 2026 begonnen werden.

Die Beantragung per QR-Code funktioniert wie folgt: Den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code mit dem Smartphone oder Tablet einscannen. Daraufhin erfolgt die Weiterleitung zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift eingetragen werden.

Es ist auch möglich, die Briefwahl online unter www.heidelberg.de/wahlen zu beantragen. In diesem Fall sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer anzugeben, die der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen sind. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei übertragen und garantieren äußerst kurze Bearbeitungszeiten.

Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich gestellt werden – per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de, per Fax unter 06221 58-4642220, schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich. Eine telefonische Beantragung oder per SMS ist nicht möglich. Die persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist in einem Bürgeramt der Stadt Heidelberg oder in der Wahldienststelle, Poststraße 50, zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten möglich – hierfür sind kein Termin und keine Antragstellung im Vorfeld notwendig.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen und abgeben

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass die Bürgerämter freitags ab 12 Uhr geschlossen haben. Die Wahldienststelle in der Poststraße 50 ist am Freitag vor der Abstimmung, 10. Juli 2026, hingegen bis 15 Uhr geöffnet. Die Stadt bittet außerdem darum, die Postlaufzeiten für die Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Wahldienststelle zu beachten.

Der ausgefüllte Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 12. Juli 2026, 18 Uhr, beim Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein.

Wer glaubhaft macht, die beantragten und von der Wahldienststelle ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann nur bis Samstag, 11. Juli 2026, 12 Uhr, Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen.

Vollmacht für andere Personen notwendig

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen. Die oder der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Übersendung an beliebige Zustelladresse

Bei der Antragstellung gibt es die Möglichkeit, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine beliebige Zustelladresse weltweit schicken zu lassen. Der Wahlschein und die sonstigen Briefwahlunterlagen werden anschließend direkt durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Wird für die Zurücksendung des Wahlbriefs ebenfalls die Deutsche Post genutzt, erfolgt die Zustellung kostenlos. Wird ein anderer Zusteller gewählt oder eine besondere Versandform, zum Beispiel per Express, oder erfolgt die Rücksendung aus dem Ausland, trägt die Wählerin oder der Wähler das Porto selbst.

Umzug innerhalb Heidelbergs

Einen Wahlschein braucht auch jeder, der sich nach dem 27. Mai 2026 innerhalb Heidelbergs ummeldet und nicht in seinem alten Wahllokal abstimmen möchte.

Weitere Informationen zur Briefwahl gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Poststraße 50, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220, oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.

Quelle: Stadt Heidelberg

Zuletzt aktualisiert am 9. Juni 2026, 09:43

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